Abfallentsorgung
Kehricht und Grüngutabfuhr
Die Kehricht- und die Grüngutabfuhr werden in der Zeit vom 1. April - 30. November, wöchentlich am Dienstag durchgeführt. Ausnahmen ergeben sich, wenn der Dienstag auf einen Feiertag fällt (wird frühzeitig kommuniziert).
Vom 1. Dezember - 31. März wird der Kehricht wöchentlich und das Grüngut zweiwöchentlich, jeweils dienstags, abgeholt (Daten Winter 2021/2022 werden zur gegebener Zeit mitgeteilt).
Die Abfallbereitstellung und das Grüngut sollte, nach Möglichkeit, am Vorabend (oder 5.00 Uhr) erfolgen.
Die FL Abfalltransport AG empfiehlt Behälter zu benützen. Man darf auch einzelne Säcke mit Marken bekleben und in einen Kübel/Behältnis geben. Somit können sich auch keine Tiere daran zu schaffen machen und der Abfall kann eigentlich immer am Vorabend geschützt bereitgestellt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass Personen, welche mit Behälter entsorgen, so gut wie nie Probleme haben.
FL Abfalltransport AG
Links
Abfallkalender Kehricht-/Grünabfuhr Altpapiersammlung
Wertstoffsammelstelle Neugrüt
Jedermann ist verpflichtet, namentlich folgende Abfälle getrennt zu sammeln und anschliessend den dafür vorgesehenen Sammelstellen oder Abfuhren zuzuführen bzw. über den Handel zu entsorgen:
- Altholz, Papier, Karton, Bruchglas, Glasflaschen, Eisen/Buntmetalle, Weissblech/Aluminium, Mineralöle, Altspeiseöle, Elektrogeräte, Büroelektronik, Kühlgeräte, Kühlgeräte mit Kühlflüssigkeit, Leuchtstoffröhren, Batterien, Heizkessel, Tierkadaver (nur Kleintiere)
- Gifte, Medikamente, Säuren und Laugen, lösungsmittelhaltige Stoffe (Farben, Lacke), Fotochemikalien etc. können nur bei der vom Land organisierten Separatsammlung von Sonderabfällen abgegeben werden.
Derartige Abfälle dürfen weder mit anderen Abfällen vermischt noch mit diesen zusammen entsorgt werden. Fragen und Auskünfte rund um die Entsorgung können direkt unter nachfolgender Telefonnummer eingeholt werden.
Alex Kaufmann
+41 79 224 00 17
Öffnungszeiten Wertstoffsammelstelle Neugrüt
Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Samstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
Deponie Altneugut
Auf der Deponie Altneugut darf nur eine Kleinmenge bis zu 1 m3 Mischabbruch endgelagert werden. Für die Entsorgung von Mischabbruch ohne Fremdstoffe wird eine Gebühr von CHF 36.00/m3 inkl. MwSt. erhoben. Für nicht verschmutztes Aushubmaterial wird eine Gebühr von CHF 18.50/m3 inkl. MwSt. erhoben.
Auf dem Kompostierplatz dürfen Grünabfälle aus dem Garten abgeladen werden. Es ist wichtig, dass die Grünabfälle rein und nicht «verseucht» sind (z.B. Kunststoffrückstände).
Auf dem Kompostierplatz darf der hochwertige Kompost für den Garten auch kostenlos mitgenommen werden.
Fragen und Auskünfte rund um die Entsorgung auf der Deponie Altneugut können direkt unter nachfolgenden Telefonnummern eingeholt werden:
+423 384 24 72
Öffnungszeiten Altneugut
März bis November
Montag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Samstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
Dezember bis Februar
Montag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Dienstag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | 13.00 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Freitag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Samstag | 13.00 – 16.00 Uhr |
Telefon: +423 384 24 72
Abweichende Öffnungszeiten werden in den Mitteilungenbekannt gegeben.
Sondermüll
Entrümpeln und giftlos glücklich werden.
Land und Gemeinden sind gemeinsam bemüht, die in Haushalten in Gebrauch stehenden umweltge-fährdenden Stoffe wie zum Beispiel Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Farben und Lacke, die oft als Restposten anfallen, einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen.
Landesweit wird jeweils im April und Oktober Separatsammlungen von Sonderabfällen aus Haushaltungen durchgeführt. Die bisherigen Sammlungen haben gezeigt, dass die Bevölkerung sehr bemüht ist, stark umweltbelastende Stoffe nicht einfach in den Hausmüll zu werfen.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Sie auf die Aktion «Bewusst wie!» aufmerksam zu machen. Diese Aktion weist auf den sorgfältigen Umgang mit Chemikalien in Haus und Garten hin. Flyer liegen zur kostenlosen Mitnahme in den Gemeinden bereit oder können beim Amt für Umweltschutz bezogen werden.
Abgegeben werden können Abbeizmittel, Autopflegemittel, Chemikalien aller Art, Desinfektionsmittel, Düngemittel, Farben und Lacke, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Imprägnierungsmittel, Klebstoffe, Laugen, Medikamente, Nitroverdünner, Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Rostschutzmittel, Säuren, Schmiermittel, Thermometer, Unterbodenschutz usw.
Die Abgabe dieser Sonderabfälle ist für Privathaushalte kostenlos. Die Entsorgung aus Industrie, Gewerbe und Handel ist nicht gestattet.
Links
Abwasserentsorgung
Bauen und Wohnen
Strassensignalisation
Das Amt für Bau und Infrastruktur ist für sämtliche Signale und Markierungen auf öffentlichen Strassen zuständig.
Links
Beglaubigungen
Terminvereinbarung
Seit dem 1. Juli 2015 können amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Buchauszügen, Abschriften und dergleichen bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden. In der Gemeinde Balzers hat der Gemeinderat
- Daniel Tribelhorn
Leiter Finanzen und Dienste
daniel.tribelhorn@balzers.li - Alexander Vogt
Stabsstelle Gemeindevorstehung
alexander.vogt@balzers.li
ermächtigt, Unterschriften beglaubigen zu dürfen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer der vorgenannten Personen, zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Gebühren
- Beglaubigung einer Unterschrift CHF 10.00
- Beglaubigung von Abschriften (Kopie) pro Seite CHF 4.00
- Zusatzgebühr für Hausbesuche CHF 100.00
Benützung öffentliche Räume
Wichtige Informationen zur Benützung öffentlicher Objekte
Die Gemeinde bietet Räumlichkeiten, Plätze und Hallen für Veranstaltungen an.
Überblick Veranstaltungsstätten in Balzers
Falls Sie interessiert sind, bitten wir Sie, das entsprechende Gesuch auszufüllen. Das Gesuch wird dann von den Verantwortlichen innerhalb der Gemeindeverwaltung geprüft und der Veranstalter wird schriftlich darüber informiert, ob seinem Gesuch stattgegeben oder ob es abgelehnt wird.
Beachten Sie, dass das jeweils angeführte Reglement einen integrierenden Bestandteil Ihres Gesuchs darstellt.
Falls Sie planen einen Anlass mit Jugendlichen und Alkoholausschank durchzuführen, ist zusätzlich die Broschüre «Jugendschutz und Gewaltprävention» zu beachten. Die Seiten 10 und 11 dieser Broschüre müssen ausgefüllt und bei der Gemeinde Balzers eingereicht werden.
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Alter Pfarrhof
Altes Gemeindehaus
Burg Gutenberg
Gesuch – ApéroGesuch – BesichtigungGesuch – Besinnliche AnlässeGesuch – HochzeitenGesuch – Kulturelle Veranstaltung Innenhof Gesuch – Kulturelle Veranstaltung KapellentraktReglement
Vorhandene Infrastruktur im KapellentraktKarte
Gemeindesaal
Grillplatz St. Katrinabrunna
Hallenbad
Kindergarten Iramali
Kindergarten Mariahilf
Lagerplatz Oberäckerle
Primarschule
Gesuch – AulaGesuch – Pausenplatz und WieseGesuch – Küche, Medienraum, MusikzimmerReglement AulaKarte
Pumptrack
Schulhaus Gnetsch
Sportanlage Rheinau
Torkel
Turnhalle
Werkhof Neugrüt Mehrzweckraum
Wiese Alte Post
Einbürgerungen
Liechtensteinische Staatsangehörige
Falls Sie das Liechtensteiner Bürgerrecht besitzen und sich in der Gemeinde Balzers einbürgern lassen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wohnsitz seit 5 Jahren in der Gemeinde
Antrag Art. 18 - Vater oder Mutter sind Gemeindebürger
Antrag Art. 19
Bitte senden Sie das unterschrieben Formular an den Gemeinderat, 9496 Balzers.
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Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige die das Liechtensteinische Landesbürgerrecht erwerben möchten, wenden sich bitte an das Zivilstandsamt.
Links
Einwohnerkontrolle
Kontakt
Wir sind für Sie von Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr im Dienst. Sie erreichen uns unter:
+423 388 05 00
Anmeldung des Wohnsitzes
Bei einem Zuzug in die Gemeinde Balzers bitten wir Sie, sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Anmeldegebühr (CHF 15.-)
- Pass oder ID
Ausländische Staatsangehörige die ihren Wohnsitz in Balzers anmelden, benötigen zusätzlich:
- bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde Liechtensteins: Ausländerausweis oder Pass
- bei Zuzug aus dem Ausland: Zusicherung für eine Bewilligung vom Ausländer- und Passamt und Pass
Ihr persönliches Kommen zur Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers dient uns dazu, Sie persönlich kennen zu lernen und bringt Ihnen nützliche Informationen über Ihre neue Wohngemeinde, die Sie in schriftlicher Form ausgehändigt erhalten.
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Links
Abmeldung des Wohnsitzes
Wegzug ins Ausland
Der Wegzug muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Zusätzlich muss die Abrechnung der Steuern vorgenommen werden. Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis mitbringen.
Wegzug innerhalb Liechtensteins
Sie müssen sich persönlich in der neuen Wohngemeinde anmelden. Aufgrund dieser Anmeldung werden wir benachrichtigt und veranlassen automatisch die Abmeldung in Balzers.
Adressänderungen
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde bitten wir Sie, sich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers innert 8 Tagen zu melden. Dies kann persönlich, telefonisch oder mit dem nachfolgenden Formular erfolgen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Post oder E-Mail. Die Ummeldung ist kostenlos.
Wohnsitzbestätigungen
Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Balzers erhalten Ihre Wohnsitzbestätigung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers. Um Ihre Wartezeit am Schalter zu verkürzen, können Sie die Wohnsitzbestätigung online vorbestellen. Die Wohnsitzbestätigung ist am Schalter gegen Bezahlung von CHF 15.00 abzuholen.
Ausländische Staatsangehörige, die eine Wohnsitzbestätigung benötigen, wenden sich bitte an das Ausländer- und Passamt in Vaduz.
Lebensbestätigungen
Für eine Lebensbestätigung kontaktieren Sie bitte die Einwohnerkontrolle:
+423 388 05 00
Todesfall
Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen beim Pfarramt Balzers. Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde.
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Geburt
Sämtliche Informationen über die Registrierung und Meldung einer Geburt erhalten Sie beim Zivilstandsamt in Vaduz. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht nötig, da wir die Informationen direkt vom Zivilstandsamt erhalten.
Heirat
Für sämtliche Fragen rund um die Voraussetzungen, Formalitäten und Abläufe bei einer Heirat steht Ihnen das Zivilstandesamt in Vaduz zur Verfügung. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich, da wir die Daten direkt vom Zivilstandsamt erhalten.
Links
Offenlegung Personendaten
Die Bekanntgabe von Personendaten unterliegt der DSGVO und dem nationalen Datenschutzgesetz. Dabei werden strenge Vorgaben an die Bekanntgabe gestellt. Zur Anfrage von Personendaten stellen wir dieses Formular bereit.
Ihre Anfrage wird geprüft. Die Bearbeitung erfolgt durch die fachlich zuständige Stelle. Wir behalten uns vor, Ihre Anfrage je nach Rechtslage nicht oder nur teilweise zu beantworten. Sie erhalten auch in einem solchen Fall eine Rückmeldung. Für Werbung oder religiöse Zwecke dürfen keine Daten bekannt gegeben werden.
Unsere Antwort werden wir Ihnen wo notwendig mit verschlüsselter E-Mail zukommen lassen. Falls Ihr IT-System bereits mit Verschlüsselung arbeitet, bemerken Sie nichts davon. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie eine E-Mail erhalten mit dem Vermerk, dass Sie ein Passwort von uns bekommen. Dieses können wir Ihnen telefonisch oder via SMS bekannt geben. Bitte geben Sie uns deshalb Ihre (Mobile-) Nummer bekannt.
Alle Daten, die Sie in dieses Online-Formular eingeben, welches elektronisch übermittelt wird, werden nach Auswahl der Funktion «Senden» einschliesslich Datum und Uhrzeit des Einreichens auf den Systemen der Gemeinde Schaan dauerhaft gespeichert. Die in Online-Formularen eingegebenen Daten werden verschlüsselt (HTTPS) übertragen. Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und deren Abwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO durch uns verarbeitet. Die uns im Zuge der Kontaktaufnahme übermittelten Daten werden ausschliesslich zur Anfragebearbeitung verarbeitet. Diese Daten dienen ausschliesslich dem Zweck, der aus dem Online-Formular herausgeht, sowie zur Abklärung von technischen Problemen und zur Informationssicherheit; sie werden weder anderweitig ausgewertet noch mit anderen Daten verknüpft.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass die Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Sie dürfen ausschliesslich für den oben angegebenen oder einen durch Gesetz vorgesehenen Zweck verwendet werden. Bei einem erheblichen Aufwand für die Bekanntgabe stellen wir eine Gebühr in Rechnung. Darüber werden wir aber vorgängig mit Ihnen in Verbindung treten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Energie
Energiepolitische Ziele in Liechtenstein
Die Welt lebt, energetisch gesehen, auf grossem Fuss. Doch die Lage spitzt sich zu: Die fossilen Ressourcen schwinden, der Klimawandel durch CO2-Emissionen schreitet weiter fort, ein Ausstieg aus der Atomenergie aufgrund von Unfällen bei Kernkraftwerken ist absehbar. Es braucht ein Umdenken hin zu einer sicheren, nachhaltigen, umweltschonenden und bezahlbaren Energieversorgung.
Förderung kulturelles Leben
Information Kulturförderung
Die Kulturförderung der Gemeinde Balzers soll dazu beitragen, dass sich die vielfältige und lebendige Kulturszene in Balzers erfolgreich in die Zukunft entwickelt.
Die Gemeinde Balzers hat das Ziel, die kulturellen Aktivitäten der ansässigen kulturschaffenden Vereine, Organisationen, Gruppen und Personen nachhaltig zu fördern.
Diese finden hier wichtige Dokumente zur Kulturförderung der Gemeinde Balzers.
Ausserdem betreibt die Gemeinde Balzers mit dem Alten Pfarrhof ein eigenes Kulturzentrum.
Frühe Förderung
Förderungs-Angebote für Familien mit Kleinkindern
In den ersten Lebensjahren werden wichtige Weichen für die weitere Entwicklung gestellt. Frühe Förderung
hat zum Ziel, Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt in ihrem Lern- und Entwicklungsprozess in- und ausserhalb der Familie zu unterstützen.
Unter www.familienportal.li finden Sie noch viele weitere Angebote im Fürstentum Liechtenstein.
Oferta për të promovuar familjet me fëmijë të vegjël
Förderungs-Angebote für Familien mit Kleinkindern
Support services for families with toddlers
Offerte al servizio di famiglie con bambini piccoli
Ponude za unapređenje obitelji s malom djecom
Ofertas para o fomento de famílias com filhos pequenos
Понуда за промоцију породица са малом децом
Ofertas de fomento para familias con niños de corta edad
Küçük çocuklu aileler için promosyon teklifleri
Fundbüro
Gegenstand gesucht oder gefunden?
Vermissen Sie einen Gegenstand oder haben Sie einen herrenlosen Gegenstand (Mobiltelefon, Schmuck, Uhren, Schlüssel usw.) in Balzers gefunden?
Sie haben etwas verloren?
Wir können Ihnen eventuell weiterhelfen. Rufen Sie uns an (+423 388 05 00). Vielleicht wurde Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben.
Sie haben etwas gefunden?
Bitte bringen Sie den gefundenen Gegenstand beim Frontoffice der Gemeinde Balzers vorbei und teilen Sie uns mit, wann und wo Sie den Gegenstand gefunden haben.
Gemeinderatsprotokolle
Termine der Gemeinderatssitzungen 2022
Die Gemeinderatssitzungen finden jeweils mittwochs um 17.30 Uhr statt.
- 12. Januar 2022
- 26. Januar 2022
- 16. Februar 2022
- 09. März 2022
- 30. März 2022
- 13. April 2022
- 04. Mai 2022
- 25. Mai 2022
- 08. Juni 2022
- 29. Juni 2022
- 17. August 2022
- 07. September 2022
- 28. September 2022
- 19. Oktober 2022
- 02. November 2022
- 23. November 2022
- 14. Dezember 2022
Jahr 2022
GR-Protokoll Nr. 46 vom 12. Januar 2022GR-Protokoll Nr. 47 vom 26. Januar 2022GR-Protokoll Nr. 48 vom 16. Februar 2022GR-Protokoll Nr. 49 vom 9. März 2022GR-Protokoll Nr. 50 vom 30. März 2022GR-Protokoll Nr. 51 vom 13. April 2022
Jahr 2021
GR-Protokoll Nr. 45 vom 15. Dezember 2021GR-Protokoll Nr. 44 vom 24. November 2021GR-Protokoll Nr. 43 vom 3. November 2021GR-Protokoll Nr. 42 vom 20. Oktober 2021GR-Protokoll Nr. 41 vom 29. September 2021GR-Protokoll Nr. 40 vom 15. September 2021GR-Protokoll Nr. 39 vom 18. August 2021GR-Protokoll Nr. 38 vom 30. Juni 2021GR-Protokoll Nr. 37 vom 3. Juni 2021GR-Protokoll Nr. 36 vom 19. Mai 2021GR-Protokoll Nr. 35 vom 28. April 2021GR-Protokoll Nr. 34 vom 31. März 2021GR-Protokoll Nr. 33 vom 17. März 2021GR-Protokoll Nr. 32 vom 24. Februar 2021GR-Protokoll Nr. 31 vom 3. Februar 2021GR-Protokoll Nr. 30 vom 13. Januar 2021
Jahr 2020
GR-Protokoll Nr. 14 vom 15. Januar 2020GR-Protokoll Nr. 15 vom 5. Februar 2020GR-Protokoll Nr. 16 vom 19. Februar 2020GR-Protokoll Nr. 17 vom 11. März 2020GR-Protokoll Nr. 18 vom 1. April 2020GR-Protokoll Nr. 19 vom 29. April 2020GR-Protokoll Nr. 20 vom 20. Mai 2020GR-Protokoll Nr. 21 vom 10. Juni 2020GR-Protokoll Nr. 22 vom 1. Juli 2020GR-Protokoll Nr. 23 vom 19. August 2020GR-Protokoll Nr. 24 vom 9. September 2020GR-Protokoll Nr. 25 vom 30. September 2020GR-Protokoll Nr. 26 vom 21. Oktober 2020GR-Protokoll Nr. 27 vom 4. November 2020GR-Protokoll Nr. 28 vom 25. November 2020GR-Protokoll Nr. 29 vom 16. Dezember 2020
Jahr 2019
GR-Protokoll Nr. 65 vom 16. Januar 2019GR-Protokoll Nr. 66 vom 6. Februar 2019GR-Protokoll Nr. 67 vom 27. Februar 2019GR-Protokoll Nr. 68 vom 20. März 2019GR-Protokoll Nr. 69 vom 17. April 2019GR-Protokoll Nr. 1 vom 2. Mai 2019GR-Protokoll Nr. 2 vom 8. Mai 2019GR-Protokoll Nr. 3 vom 22. Mai 2019GR-Protokoll Nr. 4 vom 5. Juni 2019GR-Protokoll Nr. 5 vom 19. Juni 2019GR-Protokoll Nr. 6 vom 3. Juli 2019GR-Protokoll Nr. 7 vom 21. August 2019GR-Protokoll Nr. 8 vom 11. September 2019GR-Protokoll Nr. 9 vom 2. Oktober 2019GR-Protokoll Nr. 10 vom 23. Oktober 2019GR-Protokoll Nr. 11 vom 6. November 2019GR-Protokoll Nr. 12 vom 27. November 2019GR-Protokoll Nr. 13 vom 18. Dezember 2019
Jahr 2018
GR-Protokoll Nr. 49 vom 17. Januar 2018GR-Protokoll Nr. 50 vom 7. Februar 2018GR-Protokoll Nr. 51 vom 28. Februar 2018GR-Protokoll Nr. 52 vom 21. März 2018GR-Protokoll Nr. 53 vom 18. April 2018GR-Protokoll Nr. 54 vom 2. Mai 2018GR-Protokoll Nr. 55 vom 23. Mai 2018GR-Protokoll Nr. 57 vom 4. Juli 2018GR-Protokoll Nr. 58 vom 22. August 2018GR-Protokoll Nr. 59 vom 12. September 2018GR-Protokoll Nr. 60 vom 3. Oktober 2018GR-Protokoll Nr. 61 vom 24. Oktober 2018GR-Protokoll Nr. 62 vom 7. November 2018GR-Protokoll Nr. 63 vom 28. November 2018GR-Protokoll Nr. 64 vom 19. Dezember 2018
Geschäftsbericht
Öffentliche und private Veranstaltungen
Aufführungsbewilligung für Veranstaltungen
Alle öffentlichen Veranstaltungen, die behördliche Massnahmen (z.B. Sperrung von Strassen, Ordnungsdienst und dergleichen) oder Kontrollen technischer, gesundheits-, bau- oder fremdenpolizeilicher Art verlangen, bedürfen zu ihrer Durchführung einer Bewilligung der Regierungskanzlei.
Links
Öffentliche Sicherheit
Gemeindefeuerwehr Balzers
Die Freiwillige Feuerwehr Balzers wurde am 11. Juni 1922 gegründet. Das Feuerlöschgesetz von 1967 beauftragt die Gemeinden, unter der Aufsicht der Regierung das Feuerwehrwesen in den einzelnen Gemeinden zu organisieren und durch den Gemeinderat eine Feuerwehrkommission (Kommission Feuerwehr und Sicherheit) bestellen zu lassen.
Im Weiteren verlangt das Gesetz, dass jede Gemeinde eine Gemeindefeuerwehr organisieren muss. Es wurde aber auch die Möglichkeit gegeben, eine bestehende Freiwillige Feuerwehr als Gemeindefeuerwehr anzuerkennen. Damit wurde die Freiwillige Feuerwehr Balzers offiziell zur Gemeindefeuerwehr Balzers.
Die Feuerwehr hat die Aufgabe bei Brandausbrüchen Hilfe zu leisten. Ausserdem hilft die Feuerwehr bei Elementarereignissen wie Hochwasser, Verschüttungen, Erdbeben, Gebäudeeinstürzen, Explosionen, …
Gemäss Gesetz hat die Gemeinde die Aufgabe, die erforderliche Ausrüstung, Geräte und Gerätemagazine zu beschaffen und für den Unterhalt genügender Wasserbezugsorte (Hydranten) zu sorgen.
Seit 2011 ist die Gemeindefeuerwehr Balzers im Feuerwehrdepot Neugrüt untergebracht, zusammen mit den Samaritern, dem Werkhof und der Wertstoffsammelstelle.
Kontakte
- Notruf der Feuerwehr ist 118
- Vogt Timo (Feuerwehrkommandant)
+423 777 88 63 - Frick Marco (Feuerwehrkommandant-Stv.)
+41 78 600 95 57
Samariterverein Balzers
Den Samariterverein Balzers gibt es seit 1961. Die Mitglieder des Samaritervereins leisten für die Gemeinde folgende Einsätze:
- Sanitätsdienste
Sanitätsdienste an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen sowie bei landesweiten Anlässen. Die Grösse der Veranstaltung bestimmt, wie viele Samariter vor Ort anwesend sind. - Blutspendenaktion
Im August findet die jährliche Blutspendenaktion mit dem ÖRK Feldkirch im Gemeindesaal statt. - Krankenmobilien
Der Samariterverein unterhält ein grosses Angebot an Krankenmobilien, elektronische Krankenbetten, Rollstühle, Rollatoren, Krücken für Kinder und Erwachsene, WC-Sitzerhöhungen, Nachtstühle, Krankentische, Infusionsständer usw.
Kontakte
- Gerlinde Frick (Präsidentin)
+423 792 18 25 - Annemarie Eberle
+423 384 22 93 - Lydia Villamar
+423 792 25 60
Zivilschutzgruppe Balzers
Die Zivilschutzgruppe Balzers besteht seit 1985 und zählt 17 aktive Mitglieder. Die Leitung für die Zivilschutzgruppe Balzers hat der Gemeindepolizist. Aufgabe der Zivilschutzgruppe ist es durch fachmännisch durchgeführte Wartungen die Werterhaltung der Zivilschutzanlagen innerhalb der Gemeinde zu sichern. Zivilschutzanlagen in Balzers finden sich:
- An der Palduinstrasse
- Im Mälsnerdorf (Marvo)
- Im Schulhaus Iramali
- In der Höfleüberbauung (Tiefgarage)
Das Amt für Zivilschutz bildet die Zivilschützer in den verschiedenen Fachgebieten aus. Erstmals kam die Zivilschutzgruppe beim verheerenden Waldbrand auf der Luzisteig und später wieder beim Höflebrand zum Einsatz. Ihre Aufgabe bestand darin, die Feuerwehr zu unterstützen und den evakuierten Bewohnern im Gemeindesaal die notwendige Verpflegung und Zuwendung zukommen zu lassen.
Kontakte
- Robert Vogt (Leiter Zivilschutz)
+41 79 697 33 26
Öffentlicher Verkehr
SBB-Tageskarten
- Der Preis pro Tageskarte beläuft sich auf CHF 40.00.
- Die Gebühr ist beim Bezug der Tageskarte beim Frontoffice der Gemeindeverwaltung in bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
- Eine Annullation Ihrer Reservation ist bis spätestens 7 Tage vor Reservationsdatum möglich.
- Die «Tageskarte Gemeinde» darf gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen der SBB nur an in der Gemeinde wohnhafte Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden.
Links
Subvention LIEmobil
Jahresabonnemente des LIEmobil die von Personen mit Wohnsitz in Balzers bezogen werden, werden mit folgenden Förderbeiträgen unterstützt:
Gemeindeabonnement
- CHF 40.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 25.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
2 Zonenabonnement
- CHF 60.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 45.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
Landesabonnement
- CHF 70.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 55.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
Alle Zonen
- CHF 80.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 60.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
- CHF 160.00 für Familienabonnement
Schülerausweise werden von der Gemeinde nicht subventioniert.
Die Beiträge werden gegen Vorweisung des Originalabonnements durch das Frontoffice der Gemeinde Balzers ausbezahlt.
Subvention GA-Abonnement
General-Abonnemente der SBB die von Personen mit Wohnsitz in Balzers bezogen werden, werden mit folgenden Förderbeiträgen unterstützt:
- CHF 80.00 für alle Jahresabonnementarten
Die Beiträge werden gegen Vorweisung der Quittung und des Swiss Pass durch das Frontoffice der Gemeinde Balzers ausbezahlt.
Öffnungszeiten
Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten
Die Gemeinde Balzers bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Unten aufgeführt sind die Öffnungszeiten der einzelnen Dienstleistungsbereiche der Gemeinde Balzers. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, so melden Sie sich bitte beim Frontoffice der Gemeindeverwaltung, Telefon +423 388 05 00.
Alter Pfarrhof Balzers
Reguläre Öffnungszeiten bei Ausstellungen
Freitag | 16.00 – 19.00 Uhr |
Samstag | 14.00 – 18.00 Uhr |
Sonntag | 14.00 – 18.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung
Aushubdeponie/Kompostierplatz
März bis November
Montag | 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Samstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
Dezember bis Februar
Montag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Dienstag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | 13.00 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Freitag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Samstag | 13.00 – 16.00 Uhr |
Telefon: 423 384 24 72
Abweichende Öffnungszeiten werden in den Mitteilungenbekannt gegeben.
Gemeindeverwaltung
Montag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Dienstfreie Tage und Feiertage
Hallenbad
Montag |
11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Dienstag | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Mittwoch | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Donnerstag | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Freitag | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Samstag | 11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr |
Sonntag | 11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr |
Feiertage |
11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr |
Jugendtreff Scharmotz
Mittwoch | 16.00 – 20.00 Uhr |
Donnerstag |
16.00 – 20.00 Uhr |
Freitag |
16.00 – 20.00 Uhr |
Samstag |
14.00 – 18.00 Uhr |
Abweichende Öffnungszeiten werden auf der Webseite des Jugendtreffs Scharmotzbekannt gegeben.
Mütter- und Väterberatung
Beratungstermine
Donnerstag | 09.00 – 11.00 Uhr |
Telefonberatung
Montag | 08.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 – 17.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 – 17.30 Uhr |
Pfarreisekretariat
Montag | 09.00 – 11.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Freitag | 09.00 – 11.00 Uhr |
Schul- und Gemeindebibliothek
Montag | 15.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 15.00 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 15.00 – 18.30 Uhr |
Freitag | 15.00 – 17.30 Uhr |
Während der Schulferien ist die Bibliothek freitags von 17.00 – 18.30 Uhr geöffnet.
Treff bim Rosele
Die regulären Öffnungszeiten des Treffs
April bis Oktober
Montag | 14.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 14.00 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 14.00 – 17.30 Uhr |
Freitag |
14.00 – 17.30 Uhr |
November bis März
Montag | 14.00 – 17.00 Uhr |
Dienstag | 14.00 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 14.00 – 17.00 Uhr |
Freitag | 14.00 – 17.00 Uhr |
Sonderveranstaltungen können auch an anderen Wochentagen oder am Wochenende stattfinden.
Telefon: +41 78 221 38 39
Wertstoffsammelstelle Neugrüt
Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Samstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
Ferienzeiten / Abweichende Öffnungszeiten
Ortsbild
Ortsbus
Pilotprojekt - Linie 46
Ab dem 12. Dezember 2021 fährt der Ortsbus Balzers (Linie 46) für die Fahrgäste gratis durch die Strassen und Gassen von Balzers. Mit der Linie 46 werden vor allem das Zentrum, das Pflegeheim Schlossgarten und die Ortsteile Mariahilf und Wingerten mit dem Roxy Markt verknüpft. An Werktagen wird der Bus im 30 Minuten Takt, an Wochenenden im 60 Minuten Takt die 19 Haltestellen bedienen.
Bis Dezember 2023 wird der Ortsbus Balzers als Pilotprojekt für Sie kursieren. Für die Erfolgskontrolle des Projektes werden unter anderem die Zahlen der Fahrgäste erhoben. Wenn sich der Ortsbus nach der zweijährigen Pilotphase als Erfolg erweist, wird der Gemeinderat darüber entscheiden, ob diese Dienstleistung als Standard eingeführt werden soll.
Haltestellen und Fahrplan der Linie 46
Wann fährt der Ortsbus an meiner Haltestelle? Um das herauszufinden gibt es zahlreiche Möglichkeiten, hier einige Vorschläge für Sie:
1. Sie besuchen unsere "Erlebniskarte"
Auf unserer Erlebniskarte finden Sie die exakten Standorte der Haltestellen der Linie 46, sowie die Abfahrtzeiten an jeder Haltestelle:
Fahrplan und Haltestellen - Erlebniskarte
2. Sie nutzen den Fahrplan-Flyer
Der Fahrplan der Linie 46 wurde an sämtliche Haushalte der Gemeinde Balzers verschickt. Zudem liegen die Fahrpläne als Flyer im Bus auf oder können in der Gemeindeverwaltung beim Front-Office bezogen werden. Wenn Sie möchten, können Sie hier den Fahrplan herunterladen:
3. Sie installieren eine Fahrplan App
Für Mobilgerätnutzer*innen empfehlen wir die Installation der Fahrplan App "Wemlin". Wemlin bietet Ihnen schnell und unabhängig von Zeit und Ort:
- Fahrplanauskünfte
- Präzise Angaben zu aktuellen Abfahrzeiten an jeder Haltestelle (Echtzeitfahrpläne)
- Informationen über Störungen und eventuelle Verspätungen
Die Linie 46 wird auch in der SBB Fahrplan App angezeigt.
Anfragen und Reklamationen zum Betrieb der Linie 46
Mit dem Verkehrsbetrieb LIEmobil konnte die Gemeinde Balzers einen wertvollen und erfahrenen Partner für den Betrieb des Ortsbusses Balzers gewinnen.
Bringen Sie Ihre Anregungen, Hinweise, konstruktive Kritik zum Betrieb des Ortsbusses Balzers ein. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an info@liemobil.li. Alternativ können Sie Ihre Anregung während den Geschäftszeiten von LIEmobil (von 09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr) per Telefon unter +423 237 94 94 platzieren.
Mängel an den Haltestellen der Linie 46
Sie haben Mängel an einer Haltestelle der Linie 46 entdeckt?
Bitte melden Sie dies unserer Werkgruppe, welche sich um die Haltestelleninfrastruktur sorgt.
Die Gemeinde Balzers dankt Ihnen für Ihre Mithilfe!
Publikationen
«9496» – Informationsmagazin der Gemeinde Balzers
Wohnen Sie ausserhalb der Gemeinde und möchten die gedruckte Version des Gemeindemagazins «9496» kostenlos abonnieren? Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Adresse oder rufen Sie uns an:
Informationsmagazin Nr. 210 / Dez. 2021Informationsmagazin Nr. 209 / Juli 2021
Informationsmagazin Nr. 208 / Dez. 2020Informationsmagazin Nr. 207 / Juli 2020
Informationsmagazin Nr. 206 / Dez. 2019 Informationsmagazin Nr. 205 / Juli 2019
Informationsmagazin Nr. 204 / Dez. 2018Informationsmagazin Nr. 203 / Okt. 2018
Informationsmagazin Nr. 202 / Mai 2018Informationsmagazin Nr. 201 / Dez. 2017
Informationsmagazin Nr. 200 / Okt. 2017Informationsmagazin Nr. 199 / Mai 2017Informationsmagazin Nr. 198 / Dez. 2016Informationsmagazin Nr. 197 / Okt. 2016Informationsmagazin Nr. 196 / April 2016Informationsmagazin Nr. 195 / Dez. 2015
Informationsmagazin Nr. 194 / Sept. 2015Informationsmagazin Nr. 193 / April 2015Informationsmagazin Nr. 192 / Dez. 2014Informationsmagazin Nr. 191 / Sept. 2014Informationsmagazin Nr. 190 / Mai 2014Informationsmagazin Nr. 189 / Dez. 2013Informationsmagazin Nr. 188 / Okt. 2013Informationsmagazin Nr. 187 / Juli 2013Informationsmagazin Nr. 186 / Dez. 2012Informationsmagazin Nr. 185 / Aug. 2012Informationsmagazin Nr. 184 / April 2012Informationsmagazin Nr. 183 / Dez. 2011Informationsmagazin Nr. 182 / Juni 2011Informationsmagazin Nr. 181 / Dez. 2010Informationsmagazin Nr. 180 / Sept. 2010Informationsmagazin Nr. 179 / Mai 2010Informationsmagazin Nr. 178 / Dez. 2009Informationsmagazin Nr. 177 / Sept. 2009Informationsmagazin Nr. 176 / Mai 2009Informationsmagazin Nr. 175 / Dez. 2008Informationsmagazin Nr. 174 / Sept. 2008Informationsmagazin Nr. 173 / Mai 2008Informationsmagazin Nr. 172 / Dez. 2007Informationsmagazin Nr. 171 / Sept. 2007Informationsmagazin Nr. 170 / Juni 2007
Broschüren
Gemeinde Balzers: Balzers erleben (2019)Gemeinde Balzers: experience Balzers (2019)Brunhart, Arthur: Geschichte der Gemeinde Balzers (o.J.)Gemeinde Balzers: 50 Jahre Wasserwerk (2012)Gemeinde Balzers: Reservoir Balzers-Wäldle. Neubau (2014)Gemeinde Balzers: Neubau Werkhof Neugrüt (2011)Vogt, Alfred: St. Peter – ein kleines Gotteshaus (2006)Willi, Georg: Geologisches zu Balzers (2013)Museen und Kulturhäuser Liechtensteins (2015)
Weiterführende Literatur zu Balzers
Balzner Neujahrsblätter Verzeichnis über veröffentlichtes Balzner Schrifttum und MusikpublikationenMayr, Ulrike; Vogt, Paul: Balzers, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online
Referendum
Allgemeine Informationen
Gegen nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats kann nach Art. 41 Gemeindegesetz (LGBl. 1996 Nr. 76) das Referendumsbegehren gestellt werden. Gemäss Kundmachung über die Berichtigung des Landesgesetzblatts 1996 Nr. 76 (LGBl. 1997 Nr. 67) sind Referendumsbegehren spätestens 14 Tage nach Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt einen Monat ab Kundmachung des Beschlusses.
16. Dezember 2021
10. Juni 2021
26. November 2020
Voranschlag 2021Gemeindesteuerzuschlag für das Steuerjahr 2020Gasthof Engel – Kaufangebot der Liegenschaft Parzelle Nr. 1245
11. November 2020
Revision Zonenplan und Anpassung BauordnungGenehmigung Teilrevision Zonenplan Egg, Teilfläche Grundstrück Nr. 1652
2. April 2020
Reglemente und Richtlinien
Steuererklärung
Formular Fristverlängerung
Ich beantrage hiermit eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2021. Dieser Antrag begründet keine bewilligte Fristerstreckung. Die Gemeindekasse Balzers wird Ihnen Ende April/ Anfang Mai einen schriftlichen Entscheid zukommen lassen.
Bedingungen/Informationen Fristverlängerung
Die Steuererklärung samt Beilagen ist innert der auf der Steuererklärung angegebenen Frist bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, müssen Sie bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde vor Ablauf der Frist mit begründetem schriftlichen Gesuch oder Internetformular eine Fristerstreckung beantragen.
Voraussetzung für eine Fristerstreckung von mehr als einem Monat ist die Vorauszahlung von 80% der Vorjahressteuer (Rechnung / Einzahlungsschein wird von der Gemeindesteuerkasse zugestellt). Die Abgabefrist kann höchstens um 5 Monate erstreckt werden.
Wer die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht innert der auf der Steuererklärung angegebenen bzw. von der Gemeindesteuerkasse erstreckten Frist einreicht, wird wegen Begehens einer Ordnungs- und Verfahrenswidrigkeit gebüsst und nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Gegen eine Ermessensveranlagung kann der Steuerpflichtige nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit Einsprache erheben.
1 Angaben auf Seite 1 der Steuererklärung
Todesfälle
Meldung eines Todesfalls
Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen beim Pfarramt Balzers (+423 384 12 18). Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde.
Vereine
Wahlen und Abstimmungen
Wahl- und Stimmunterlagen
Bei fehlenden oder verlorengegangenen Stimm- und Wahlunterlagen wenden Sie sich bitte an unser Frontoffice:
+423 388 05 00
Jahr 2021
Jahr 2020
Wasserversorgung - Trinkwasser
Anschluss an Wasserversorgung
Wasserversorgung Reglement Wasserversorgung Reglement Anhang: TarifeWichtige Telefonnummern
Notrufnummern
- Allgemeiner Notruf
112 - Polizei
117 - Feuerwehr
118 - Sanitätsnotruf
144 - Spital Vaduz
+423 235 44 11
Scharmotz - Jugendarbeiter
- Nils Vollmar
+423 793 94 03
nils.vollmar@oja.li - Alex Neyer
+423 793 94 04
alexandra.neyer@oja.li