Service

Suchen
Filtern

Abfallentsorgung

Abfallreglement Abfallreglement Anhang 1 – Organisationsreglement Abfallreglement Anhang 2 – Gebühren

Kehricht und Grüngutabfuhr

Abholtag für Kehricht und Grünabfuhr ist Dienstag

Ausnahmen ergeben sich, wenn der Dienstag auf einen Feiertag fällt.

Alle Informationen zu abweichenden Abholtagen finden sie im

Abfallkalender

 

Vom 1. April  bis 30. November

werden Kehricht und die Grüngut wöchentlich abgeholt.

 

Vom 1. Dezember bis 31. März

wird der Kehricht wöchentlich abgeholt und 

das Grüngut zweiwöchentlich abgeholt.

 

Weitere Informationen zu Kehricht und Grünabfuhr

FAQ - Kehricht und Grünabfuhr

Wertstoffsammelstelle Neugrüt

Was Sie bei der Wertstoffsammelstelle abgeben können:

Kostenlose Abgabe und kostenpflichtige Abgabe

 

Auskünfte rund um die Entsorgung können direkt beim Betreiber der Sammelstelle eingeholt werden.

Kontakt

 

Die Wertstoffsammelstelle Neugrüt ist über die Weihnachtsfeiertage wie folgt geöffnet:

 

Samstag, 24. Dezember / Samstag, 31. Dezember - 08.00-12.00 Uhr

Dienstag, 27. Dezember / Dienstag, 3. Januar - 08.00-12.00 Uhr / 13.00-18.00 Uhr

Donnerstag, 29. Dezember / Donnerstag, 5. Januar - 08.00-12.00 Uhr / 13.00-18.00 Uhr

Samstag, 7. Januar - 08.00-12.00 Uhr / 13.00-16.00 Uhr

Deponie Altneugut

Anlieferung

Bei der Deponie Altneugut können folgende Abfälle angeliefert werden:

  • Grünabfälle wie Abfälle aus Tierhaltung (Mist), Abfälle aus Garten und Landschaftspflege (Heckenschnitte, Schnittblumen, Laub, Rinden etc.) 
  • Bauschutt (Inertstoffe),
  • unverschmutzes Aushubmaterial
  • mineralische Bauabfälle

 

Küchenabfälle dürfen nicht angeliefert werden.

 

Abholung

Es kann Fertigkompost abgeholt werden.

 

Kosten

Diese Dienstleistungen sind teilweise kostenpflichtig. Bitte prüfen sie betreffend die Preise den Anhang 2 des Abfallreglements der Gemeinde Balzers.

 

Weiteres

Auskünfte rund um die Entsorgung auf der Deponie Altneugut können unter +423 384 24 72 eingeholt werden.

 

Karte

Abwasserentsorgung

Bauen und Wohnen

Beglaubigungen

Terminvereinbarung

Amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Buchauszügen, Abschriften und dergleichen können bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.

 

In der Gemeinde Balzers hat der Gemeinderat

 

 

ermächtigt, Unterschriften beglaubigen zu dürfen.

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit einer der vorgenannten Personen, zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift.

Gebühren

  • Beglaubigung einer Unterschrift CHF 10.00
  • Beglaubigung von Abschriften (Kopie) pro Seite CHF 4.00
  • Zusatzgebühr für Hausbesuche CHF 100.00

Einbürgerungen

Liechtensteinische Staatsangehörige

Falls Sie das Liechtensteiner Bürgerrecht besitzen und sich in der Gemeinde Balzers einbürgern lassen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  • Wohnsitz seit 5 Jahren in der Gemeinde
    Antrag Art. 18
  • Vater oder Mutter sind Gemeindebürger
    Antrag Art. 19

 

Bitte senden Sie das unterschrieben Formular an den Gemeinderat, 9496 Balzers.

 

Downloads

Antrag Art. 18Antrag Art. 19

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige die das Liechtensteinische Landesbürgerrecht erwerben möchten, wenden sich bitte an das Zivilstandsamt.

 

Links

Zivilstandsamt

Einwohnerkontrolle

Kontakt

Wir sind für Sie von Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr im Dienst. Sie erreichen uns unter:

+423 388 05 00

einwohnerkontrolle@balzers.li

Anmeldung des Wohnsitzes

Bei einem Zuzug in die Gemeinde Balzers bitten wir Sie, sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

 

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Anmeldegebühr (CHF 15.-)
  • Pass oder ID

 

Ausländische Staatsangehörige die ihren Wohnsitz in Balzers anmelden, benötigen zusätzlich:

 

  • bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde Liechtensteins: Ausländerausweis oder Pass
  • bei Zuzug aus dem Ausland: Zusicherung für eine Bewilligung vom Ausländer- und Passamt und Pass

 

Ihr persönliches Kommen zur Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers dient uns dazu, Sie persönlich kennen zu lernen und bringt Ihnen nützliche Informationen über Ihre neue Wohngemeinde, die Sie in schriftlicher Form ausgehändigt erhalten.

 

Downloads

Anmeldeformular

 

Links

Ausländer- und Passamt 

Abmeldung des Wohnsitzes

Wegzug ins Ausland

Der Wegzug muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Zusätzlich muss die Abrechnung der Steuern vorgenommen werden. Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis mitbringen.

 

Wegzug innerhalb Liechtensteins

Sie müssen sich persönlich in der neuen Wohngemeinde anmelden. Aufgrund dieser Anmeldung werden wir benachrichtigt und veranlassen automatisch die Abmeldung in Balzers.

Adressänderungen

Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde bitten wir Sie, sich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers innert 8 Tagen zu melden. Dies kann persönlich, telefonisch oder mit dem nachfolgenden Formular erfolgen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Post oder E-Mail. Die Ummeldung ist kostenlos.

 

Name *
Vorname *
Geburtsdatum *
Bisherige Adresse *
Neue Adresse *
Umzug per *
Grösse der neuen Wohnung *
Stockwerk der neuen Wohnung
E-Mail *
   
Bitte Personen, die ebenfalls umziehen sowie Personen, die im neuen Haushalt bereits wohnhaft sind, aufführen.
   
Familienmitglieder
(inkl. Geburtsdatum)
 
 


 

Wohnsitzbestätigungen

Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Balzers erhalten Ihre Wohnsitzbestätigung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers. Um Ihre Wartezeit am Schalter zu verkürzen, können Sie die Wohnsitzbestätigung online vorbestellen. Die Wohnsitzbestätigung ist am Schalter gegen Bezahlung von CHF 15.00 abzuholen.

 

Name *
Vorname *
Adresse *
Wohnort *
Geburtsdatum *
Telefon
E-Mail *
 
 

 

 

Ausländische Staatsangehörige, die eine Wohnsitzbestätigung benötigen, wenden sich bitte an das Ausländer- und Passamt in Vaduz.

Lebensbestätigungen

Für eine Lebensbestätigung kontaktieren Sie bitte die Einwohnerkontrolle:

+423 388 05 00

einwohnerkontrolle@balzers.li

Todesfall

Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen beim Pfarramt Balzers. Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde.

 

Links

Pfarrei Balzers

 

Geburt

Sämtliche Informationen über die Registrierung und Meldung einer Geburt erhalten Sie beim Zivilstandsamt in Vaduz. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht nötig, da wir die Informationen direkt vom Zivilstandsamt erhalten.

Heirat

Für sämtliche Fragen rund um die Voraussetzungen, Formalitäten und Abläufe bei einer Heirat steht Ihnen das Zivilstandesamt in Vaduz zur Verfügung. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich, da wir die Daten direkt vom Zivilstandsamt erhalten.

 

Links

Zivilstandsamt

Offenlegung Personendaten

Die Bekanntgabe von Personendaten unterliegt der DSGVO und dem nationalen Datenschutzgesetz. Dabei werden strenge Vorgaben an die Bekanntgabe gestellt. Zur Anfrage von Personendaten stellen wir dieses Formular bereit.

 

Ihre Anfrage wird geprüft. Die Bearbeitung erfolgt durch die fachlich zuständige Stelle. Wir behalten uns vor, Ihre Anfrage je nach Rechtslage nicht oder nur teilweise zu beantworten. Sie erhalten auch in einem solchen Fall eine Rückmeldung. Für Werbung oder religiöse Zwecke dürfen keine Daten bekannt gegeben werden.

 

Unsere Antwort werden wir Ihnen wo notwendig mit verschlüsselter E-Mail zukommen lassen. Falls Ihr IT-System bereits mit Verschlüsselung arbeitet, bemerken Sie nichts davon. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie eine E-Mail erhalten mit dem Vermerk, dass Sie ein Passwort von uns bekommen. Dieses können wir Ihnen telefonisch oder via SMS bekannt geben. Bitte geben Sie uns deshalb Ihre (Mobile-) Nummer bekannt.

 

Alle Daten, die Sie in dieses Online-Formular eingeben, welches elektronisch übermittelt wird, werden nach Auswahl der Funktion «Senden» einschliesslich Datum und Uhrzeit des Einreichens auf den Systemen der Gemeinde Schaan dauerhaft gespeichert. Die in Online-Formularen eingegebenen Daten werden verschlüsselt (HTTPS) übertragen. Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und deren Abwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO durch uns verarbeitet. Die uns im Zuge der Kontaktaufnahme übermittelten Daten werden ausschliesslich zur Anfragebearbeitung verarbeitet. Diese Daten dienen ausschliesslich dem Zweck, der aus dem Online-Formular herausgeht, sowie zur Abklärung von technischen Problemen und zur Informationssicherheit; sie werden weder anderweitig ausgewertet noch mit anderen Daten verknüpft.

 

Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass die Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Sie dürfen ausschliesslich für den oben angegebenen oder einen durch Gesetz vorgesehenen Zweck verwendet werden. Bei einem erheblichen Aufwand für die Bekanntgabe stellen wir eine Gebühr in Rechnung. Darüber werden wir aber vorgängig mit Ihnen in Verbindung treten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

 

 

Name Antragssteller *
Adresse *
PLZ Ort *
Land *
Telefon *
E-Mail *
Auskunftswunsch *
Begründung *
   
Hinweis * Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Daten nicht weitergegeben werden. Die Daten dürfen ausschliesslich für den angegebenen oder einen durch Gesetz vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Einverstanden
 

Energie

Förderung kulturelles Leben

Information Kulturförderung

Die Kulturförderung der Gemeinde Balzers soll dazu beitragen, dass sich die vielfältige und lebendige Kulturszene in Balzers erfolgreich in die Zukunft entwickelt.

 

Die Gemeinde Balzers hat das Ziel, die kulturellen Aktivitäten der ansässigen kulturschaffenden Vereine, Organisationen, Gruppen und Personen nachhaltig zu fördern.

 

Diese finden hier wichtige Dokumente zur Kulturförderung der Gemeinde Balzers.

 

Ausserdem betreibt die Gemeinde Balzers mit dem Alten Pfarrhof ein eigenes Kulturzentrum.

Kulturleitbild der Gemeinde Balzers Kulturförderungsreglement der Gemeinde Balzers Antragsformular für Kulturförderung Kulturzentrum der Gemeinde Balzers, Alter Pfarrhof

Frühe Förderung

Förderungs-Angebote für Familien mit Kleinkindern

Strategiekonzept

Eine Arbeitsgruppe (bestehend aus Bettina Eberle-Frommelt, Lukas Laternser, Matthias Eberle und Linda Brunhart) wurde vom den Gemeinderat beauftragt, ein Konzept "Frühe Förderung" zu erarbeiten.

 

Konzept Frühe Förderung

Fundbüro

Gegenstand gesucht oder gefunden?

Vermissen Sie einen Gegenstand oder haben Sie einen herrenlosen Gegenstand (Mobiltelefon, Schmuck, Uhren, Schlüssel usw.) in Balzers gefunden?

 

Sie haben etwas verloren?

Wir können Ihnen eventuell weiterhelfen. Rufen Sie uns an (+423 388 05 00). Vielleicht wurde Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben.

 

Sie haben etwas gefunden?

Bitte bringen Sie den gefundenen Gegenstand beim Frontoffice der Gemeinde Balzers vorbei und teilen Sie uns mit, wann und wo Sie den Gegenstand gefunden haben.

 

Gemeinderatsprotokolle

Termine der Gemeinderatssitzungen 2023

Die Gemeinderatssitzungen finden jeweils mittwochs um 17.30 Uhr statt.

 

  • 11. Januar 2023
  • 25. Januar 2023
  • 15. Februar 2023
  • 08. März 2023
  • 22. März 2023
  • 05. April 2023
  • 26. April 2023

Jahr 2023

Jahr 2022

Jahr 2021

Jahr 2020

Jahr 2019

Geschäftsbericht

Nutzung und Reservation öffentliche Objekte

Wichtige Informationen zur Nutzung öffentlicher Objekte

Die Gemeinde bietet Räumlichkeiten, Plätze und Hallen für Veranstaltungen an.

 

Überblick Veranstaltungsstätten in Balzers

 

Falls Sie interessiert sind, bitten wir Sie, das entsprechende Gesuch auszufüllen.  Das Gesuch wird dann von den Verantwortlichen innerhalb der Gemeindeverwaltung geprüft und der Veranstalter wird schriftlich darüber informiert, ob seinem Gesuch stattgegeben oder ob es abgelehnt wird.

 

Beachten Sie, dass das jeweils angeführte Reglement einen integrierenden Bestandteil Ihres Gesuchs darstellt.

 

Falls Sie planen einen Anlass mit Jugendlichen und Alkoholausschank durchzuführen, ist zusätzlich die Broschüre «Jugendschutz und Gewaltprävention» zu beachten. Die Seiten 10 und 11 dieser Broschüre müssen ausgefüllt und bei der Gemeinde Balzers eingereicht werden.

 

Downloads

Handbuch Jugendschutz

Alter Pfarrhof

Burg Gutenberg

Gemeindesaal

Grillplatz St. Katrinabrunna

Hallenbad

Kindergarten Iramali

Kindergarten Mariahilf

Lagerplatz Oberäckerle

Primarschule

Pumptrack

Schulhaus Gnetsch

Sportanlage Rheinau

Torkel

Turnhalle

Werkhof Neugrüt Mehrzweckraum

Öffentliche und private Veranstaltungen

Reglement Öffnungszeiten und Wahrung der Nachtruhe

Aufführungsbewilligung für Veranstaltungen

Alle öffentlichen Veranstaltungen, die behördliche Massnahmen (z.B. Sperrung von Strassen, Ordnungsdienst und dergleichen) oder Kontrollen technischer, gesundheits-, bau- oder fremdenpolizeilicher Art verlangen, bedürfen zu ihrer Durchführung einer Bewilligung der Regierungskanzlei.

 

Links

SRK - Bewilligung

Benützung öffentliche Räume

Öffentliche Sicherheit

Gemeindefeuerwehr Balzers

Die Freiwillige Feuerwehr Balzers wurde am 11. Juni 1922 gegründet. Das Feuerlöschgesetz von 1967 beauftragt die Gemeinden, unter der Aufsicht der Regierung das Feuerwehrwesen in den einzelnen Gemeinden zu organisieren und durch den Gemeinderat eine Feuerwehrkommission (Kommission Feuerwehr und Sicherheit) bestellen zu lassen.

 

Im Weiteren verlangt das Gesetz, dass jede Gemeinde eine Gemeindefeuerwehr organisieren muss. Es wurde aber auch die Möglichkeit gegeben, eine bestehende Freiwillige Feuerwehr als Gemeindefeuerwehr anzuerkennen. Damit wurde die Freiwillige Feuerwehr Balzers offiziell zur Gemeindefeuerwehr Balzers.

 

Die Feuerwehr hat die Aufgabe bei Brandausbrüchen Hilfe zu leisten. Ausserdem hilft die Feuerwehr bei Elementarereignissen wie Hochwasser, Verschüttungen, Erdbeben, Gebäudeeinstürzen, Explosionen, …

 

Gemäss Gesetz hat die Gemeinde die Aufgabe, die erforderliche Ausrüstung, Geräte und Gerätemagazine zu beschaffen und für den Unterhalt genügender Wasserbezugsorte (Hydranten) zu sorgen.

 

Seit 2011 ist die Gemeindefeuerwehr Balzers im Feuerwehrdepot Neugrüt untergebracht, zusammen mit den Samaritern, dem Werkhof und der Wertstoffsammelstelle.

 

Kontakt

Gemeindeschutz Balzers

Samariterverein Balzers

Den Samariterverein Balzers gibt es seit 1961. Die Mitglieder des Samaritervereins leisten für die Gemeinde folgende Einsätze:

 

  • Sanitätsdienste
    Sanitätsdienste an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen sowie bei landesweiten Anlässen. Die Grösse der Veranstaltung bestimmt, wie viele Samariter vor Ort anwesend sind.
  • Blutspendenaktion
    Im August findet die jährliche Blutspendenaktion mit dem ÖRK Feldkirch im Gemeindesaal statt.
  • Krankenmobilien
    Der Samariterverein unterhält ein grosses Angebot an Krankenmobilien, elektronische Krankenbetten, Rollstühle, Rollatoren, Krücken für Kinder und Erwachsene, WC-Sitzerhöhungen, Nachtstühle, Krankentische, Infusionsständer usw.

 

Kontakt

Zivilschutzgruppe Balzers

Die Zivilschutzgruppe Balzers besteht seit 1985 und zählt 17 aktive Mitglieder. Die Leitung für die Zivilschutzgruppe Balzers hat der Gemeindepolizist. Aufgabe der Zivilschutzgruppe ist es durch fachmännisch durchgeführte Wartungen die Werterhaltung der Zivilschutzanlagen innerhalb der Gemeinde zu sichern. Zivilschutzanlagen in Balzers finden sich:

 

  • An der Palduinstrasse
  • Im Mälsnerdorf (Marvo)
  • Im Schulhaus Iramali
  • In der Höfleüberbauung (Tiefgarage)

 

Das Amt für Zivilschutz bildet die Zivilschützer in den verschiedenen Fachgebieten aus. Erstmals kam die Zivilschutzgruppe beim verheerenden Waldbrand auf der Luzisteig und später wieder beim Höflebrand zum Einsatz. Ihre Aufgabe bestand darin, die Feuerwehr zu unterstützen und den evakuierten Bewohnern im Gemeindesaal die notwendige Verpflegung und Zuwendung zukommen zu lassen.

 

Kontakte

  • Robert Vogt (Leiter Zivilschutz)
    +41 79 697 33 26

Öffentlicher Verkehr

SBB-Tageskarten

  • Der Preis pro Tageskarte beläuft sich auf CHF 40.00.
  • Die Gebühr ist beim Bezug der Tageskarte beim Frontoffice der Gemeindeverwaltung in bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
  • Eine Annullation Ihrer Reservation ist bis spätestens 7 Tage vor Reservationsdatum möglich.
  • Die «Tageskarte Gemeinde» darf gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen der SBB nur an in der Gemeinde wohnhafte Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. 

 

Links

SBB-Tageskarten

Subvention LIEmobil

Jahresabonnemente des LIEmobil die von Personen mit Wohnsitz in Balzers bezogen werden, werden mit folgenden Förderbeiträgen unterstützt:

 

Gemeindeabonnement

  • CHF 40.00 für Erwachsenenabonnement
  • CHF 25.00 für Jugend-/Seniorenabonnement

 

2 Zonenabonnement

  • CHF 60.00 für Erwachsenenabonnement
  • CHF 45.00 für Jugend-/Seniorenabonnement

 

Landesabonnement

  • CHF 70.00 für Erwachsenenabonnement
  • CHF 55.00 für Jugend-/Seniorenabonnement

 

Alle Zonen

  • CHF 80.00 für Erwachsenenabonnement
  • CHF 60.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
  • CHF 160.00 für Familienabonnement

 

Schülerausweise werden von der Gemeinde nicht subventioniert.

 

Die Beiträge werden gegen Vorweisung des Originalabonnements durch das Frontoffice der Gemeinde Balzers ausbezahlt.

Subvention GA-Abonnement

General-Abonnemente der SBB die von Personen mit Wohnsitz in Balzers bezogen werden, werden mit folgenden Förderbeiträgen unterstützt:

 

  • CHF 80.00 für alle Jahresabonnementarten

 

Die Beiträge werden gegen Vorweisung der Quittung und des Swiss Pass durch das Frontoffice der Gemeinde Balzers ausbezahlt.

Fahrplan SBB Fahrplan LIEmobil

Öffnungszeiten

Allgemeine Informationen zu den Öffnungszeiten

Die Gemeinde Balzers bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Unten aufgeführt sind die Öffnungszeiten der einzelnen Dienstleistungsbereiche der Gemeinde Balzers. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, so melden Sie sich bitte beim Frontoffice der Gemeindeverwaltung, Telefon +423 388 05 00.

Alter Pfarrhof Balzers

Reguläre Öffnungszeiten bei Ausstellungen

Freitag 16.00 – 19.00 Uhr
Samstag 14.00 – 18.00 Uhr
Sonntag 14.00 – 18.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

 

Kontakt

Deponie Altneugut

März bis November

Montag 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr
Dienstag 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr
Freitag 07.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr
Samstag 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

 

Dezember bis Februar

Montag 13.00 – 17.00 Uhr
Dienstag 13.00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 13.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag 13.00 – 17.00 Uhr
Samstag 13.00 – 16.00 Uhr

 

Telefon: +423 384 24 72

 

Abweichende Öffnungszeiten werden in den Mitteilungenbekannt gegeben. 

Karte

Gemeindeverwaltung

Montag 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr
Dienstag 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr
Mittwoch 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr

 

 

Dienstfreie Tage und Feiertage

 

Kontakt

Hallenbad

Montag

11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr
Dienstag 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr
Mittwoch 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr
Donnerstag 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr
Freitag 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr
Samstag 11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr
Sonntag 11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr
Feiertage

11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr

 

Offene und geschlossene Feiertage

Kontakt

Jugendtreff Scharmotz

Mittwoch 14.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag

16.00 – 20.00 Uhr

Freitag

16.00 – 20.00 Uhr

Samstag

14.00 – 18.00 Uhr

 

Abweichende Öffnungszeiten werden auf der Webseite des  Jugendtreffs Scharmotzbekannt gegeben.

 Kontakt

Mütter- und Väterberatung

Beratungstermine

Donnerstag 09.00 – 11.00 Uhr                                                         

 

Telefonberatung

Montag 08.00 – 17.30 Uhr
Dienstag 08.00 – 17.30 Uhr
Mittwoch 08.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag 08.00 – 17.30 Uhr


Terminvereinbarung

Karte

Pfarreisekretariat

Montag 09.00 – 11.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 11.00 Uhr

 

Kontakt

Schul- und Gemeindebibliothek

Montag 15.00 – 17.30 Uhr
Dienstag 15.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.30 Uhr
Freitag 15.00 – 17.30 Uhr

 

Während der Schulferien ist die Bibliothek freitags von 17.00 – 18.30 Uhr geöffnet.

 

Ferienkalender

Kontakt

Treff bim Rosele

Die regulären Öffnungszeiten des Treffs 

 

Montag 14.00 – 17.30 Uhr
Dienstag 14.00 – 17.30 Uhr
Donnerstag 14.00 – 17.30 Uhr

 

 

Sonderveranstaltungen können auch an anderen Wochentagen oder am Wochenende stattfinden. 

 

Kontakt

Wertstoffsammelstelle Neugrüt

Dienstag 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

 

Ferienzeiten / Abweichende Öffnungszeiten

Ortsbild

Ortsbus

Pilotprojekt - Linie 46

Seit dem 12. Dezember 2021 fährt der Ortsbus Balzers für die Fahrgäste gratis  durch die Strassen und Gassen von Balzers. 

 

Bis Dezember 2023 wird der Ortsbus Balzers als Pilotprojekt kursieren. Für die Erfolgskontrolle des Projektes werden unter anderem die Zahlen der Fahrgäste erhoben. Wenn sich der Ortsbus nach der zweijährigen Pilotphase als Erfolg erweist, wird der Gemeinderat darüber entscheiden, ob diese Dienstleistung als Standard eingeführt werden soll.

Haltestellen und Fahrplan der Linie 46

Wann fährt der Ortsbus an meiner Haltestelle? Um das herauszufinden gibt es zahlreiche Möglichkeiten, hier einige Vorschläge für Sie:

 

1. Sie besuchen unsere "Erlebniskarte" 
Auf unserer Erlebniskarte finden Sie die exakten Standorte der Haltestellen der Linie 46, sowie die Abfahrtzeiten an jeder Haltestelle: 

 

Fahrplan und Haltestellen - Erlebniskarte

 

2. Sie nutzen den Fahrplan-Flyer

Der Fahrplan der Linie 46 wurde an sämtliche Haushalte der Gemeinde Balzers verschickt. Zudem liegen die Fahrpläne als Flyer im Bus auf oder können in der Gemeindeverwaltung beim Front-Office bezogen werden. Wenn Sie möchten, können Sie hier den Fahrplan herunterladen:

 

Flyer - Fahrplan

 

3. Sie installieren eine Fahrplan App 

Für Mobilgerätnutzer*innen empfehlen wir die Installation der Fahrplan App "Wemlin". Wemlin bietet Ihnen schnell und unabhängig von Zeit und Ort:

 

  • Fahrplanauskünfte
  • Präzise Angaben zu aktuellen Abfahrzeiten an jeder Haltestelle (Echtzeitfahrpläne)
  • Informationen über Störungen und eventuelle Verspätungen 

 

Die Linie 46 wird auch in der SBB Fahrplan App angezeigt.

Anfragen und Reklamationen zum Betrieb der Linie 46

Mit dem Verkehrsbetrieb LIEmobil konnte die Gemeinde Balzers einen wertvollen und erfahrenen Partner für den Betrieb des Ortsbusses Balzers gewinnen. 

 

Bringen Sie Ihre Anregungen, Hinweise, konstruktive Kritik zum Betrieb des Ortsbusses Balzers ein. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an info@liemobil.li. Alternativ können Sie Ihre Anregung während den Geschäftszeiten von LIEmobil (von  09.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr) per Telefon unter +423 237 94 94 platzieren. 

Mängel an den Haltestellen der Linie 46

Sie haben Mängel an einer Haltestelle der Linie 46 entdeckt?

 

Bitte melden Sie dies unserer Werkgruppe, welche sich um die Haltestelleninfrastruktur sorgt. 

 

Werkgruppe

 

Die Gemeinde Balzers dankt Ihnen für Ihre Mithilfe!

Publikationen

«9496» – Informationsmagazin der Gemeinde Balzers

Wohnen Sie ausserhalb der Gemeinde und möchten die gedruckte Version des Gemeindemagazins «9496» kostenlos abonnieren? Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Adresse oder rufen Sie uns an:

info@balzers.li

 

Informationsmagazin Nr. 212 / Dezember 2022Informationsmagazin Nr. 211 / Aug. 2022Informationsmagazin Nr. 210 / Dez. 2021Informationsmagazin Nr. 209 / Juli 2021Informationsmagazin Nr. 208 / Dez. 2020Informationsmagazin Nr. 207 / Juli 2020Informationsmagazin Nr. 206 / Dez. 2019 Informationsmagazin Nr. 205 / Juli 2019Informationsmagazin Nr. 204 / Dez. 2018Informationsmagazin Nr. 203 / Okt. 2018Informationsmagazin Nr. 202 / Mai 2018Informationsmagazin Nr. 201 / Dez. 2017Informationsmagazin Nr. 200 / Okt. 2017Informationsmagazin Nr. 199 / Mai 2017Informationsmagazin Nr. 198 / Dez. 2016Informationsmagazin Nr. 197 / Okt. 2016Informationsmagazin Nr. 196 / April 2016Informationsmagazin Nr. 195 / Dez. 2015Informationsmagazin Nr. 194 / Sept. 2015Informationsmagazin Nr. 193 / April 2015Informationsmagazin Nr. 191 / Sept. 2014Informationsmagazin Nr. 190 / Mai 2014Informationsmagazin Nr. 189 / Dez. 2013Informationsmagazin Nr. 188 / Okt. 2013Informationsmagazin Nr. 187 / Juli 2013Informationsmagazin Nr. 186 / Dez. 2012Informationsmagazin Nr. 185 / Aug. 2012Informationsmagazin Nr. 184 / April 2012Informationsmagazin Nr. 183 / Dez. 2011Informationsmagazin Nr. 182 / Juni 2011Informationsmagazin Nr. 181 / Dez. 2010Informationsmagazin Nr. 180 / Sept. 2010Informationsmagazin Nr. 179 / Mai 2010Informationsmagazin Nr. 178 / Dez. 2009Informationsmagazin Nr. 177 / Sept. 2009Informationsmagazin Nr. 176 / Mai 2009Informationsmagazin Nr. 175 / Dez. 2008Informationsmagazin Nr. 174 / Sept. 2008Informationsmagazin Nr. 173 / Mai 2008Informationsmagazin Nr. 172 / Dez. 2007Informationsmagazin Nr. 171 / Sept. 2007Informationsmagazin Nr. 170 / Juni 2007

Broschüren

Weiterführende Literatur zu Balzers

Referendum

Allgemeine Informationen

Gegen nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats kann nach Art. 41 Gemeindegesetz (LGBl. 1996 Nr. 76) das Referendumsbegehren gestellt werden. Gemäss Kundmachung über die Berichtigung des Landesgesetzblatts 1996 Nr. 76 (LGBl. 1997 Nr. 67) sind Referendumsbegehren spätestens 14 Tage nach Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt einen Monat ab Kundmachung des Beschlusses.

23. März 2023

24. November 2022

25. Oktober 2022

29. September 2022

09. September 2022

25. August 2022

30. Juni 2022

7. Februar 2022

Reglemente und Ordnungen

Steuererklärung

Formular Fristverlängerung

Ich beantrage hiermit eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2022. Dieser Antrag begründet keine bewilligte Fristerstreckung. Die Gemeindekasse Balzers wird Ihnen Ende April/ Anfang Mai einen schriftlichen Entscheid zukommen lassen.

 

1 PEID-Nr. *
Name *
Vorname *
Adressse *
PLZ/Ort *
E-Mail *
Telefon *
Fristverlängerung *
Begründung *
Hinweis *

Ich erkläre mich mit den Bedingungen einverstanden.

 
 

 

 

Bedingungen/Informationen Fristverlängerung

Die Steuererklärung samt Beilagen ist innert der auf der Steuererklärung angegebenen Frist bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, müssen Sie bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde vor Ablauf der Frist mit begründetem schriftlichen Gesuch oder Internetformular eine Fristerstreckung beantragen.

Voraussetzung für eine Fristerstreckung von mehr als einem Monat ist die Vorauszahlung von 80% der Vorjahressteuer (Rechnung / Einzahlungsschein wird von der Gemeindesteuerkasse zugestellt). Die Abgabefrist kann höchstens um 5 Monate erstreckt werden.

Wer die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht innert der auf der Steuererklärung angegebenen bzw. von der Gemeindesteuerkasse erstreckten Frist einreicht, wird wegen Begehens einer Ordnungs- und Verfahrenswidrigkeit gebüsst und nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Gegen eine Ermessensveranlagung kann der Steuerpflichtige nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit Einsprache erheben.

 

1 Angaben auf Seite 1 der Steuererklärung

Steuerverwaltung Amtliches Lohnausweisformular Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises Merkblatt – Steuern Konkubinatspaare Merkblatt – Steuern Scheidung Video zur elektronischen Steuererklärung

Todesfälle

Meldung eines Todesfalls

Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen beim Pfarramt Balzers (+423 384 12 18). Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde.

Information über unsere Bestattungsriten Friedhofordnung Friedhofsordnung Anhang - Gebühren Gesuch um Grabmal Todesfälle

Vereine

Wahlen und Abstimmungen

Wahl- und Stimmunterlagen

Bei fehlenden oder verlorengegangenen Stimm- und Wahlunterlagen wenden Sie sich bitte an unser Frontoffice:

+423 388 05 00

info@balzers.li

Jahr 2023

Wasserversorgung - Trinkwasser

Wichtige Telefonnummern