Abfallentsorgung
Kehricht und Grünabfuhr
Die Kehricht-Entsorgung und die Grünabfuhr werden in Balzers wöchentlich am Dienstag durchgeführt. Ausnahmen ergeben sich, wenn der Dienstag auf einen Feiertag fällt.
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Abfallkalender Kehricht-/Grünabfuhr Altpapiersammlung
Änderungen werden zudem in der Rubrik "Mitteilungen" publiziert.
Wertstoffsammelstelle Neugrüt
Jedermann ist verpflichtet, namentlich folgende Abfälle getrennt zu sammeln und anschliessend den dafür vorgesehenen Sammelstellen oder Abfuhren zuzuführen bzw. über den Handel zu entsorgen:
- Altholz, Papier, Karton, Bruchglas, Glasflaschen, Eisen/Buntmetalle, Weissblech/Aluminium, Mineralöle, Altspeiseöle, Elektrogeräte, Büroelektronik, Kühlgeräte, Kühlgeräte mit Kühlflüssigkeit, Leuchtstoffröhren, Batterien, Heizkessel, Tierkadaver (nur Kleintiere)
- Gifte, Medikamente, Säuren und Laugen, lösungsmittelhaltige Stoffe (Farben, Lacke), Fotochemikalien etc. können nur bei der vom Land organisierten Separatsammlung von Sonderabfällen abgegeben werden.
Derartige Abfälle dürfen weder mit anderen Abfällen vermischt noch mit diesen zusammen entsorgt werden. Fragen und Auskünfte rund um die Entsorgung können direkt unter nachfolgender Telefonnummer eingeholt werden.
Alex Kaufmann
+41 79 224 00 17
Öffnungszeiten Wertstoffsammelstelle Neugrüt
Montag | geschlossen |
Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Samstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Sonntag | geschlossen |
Im Jahr 2021 bleibt die Wertstoffsammelstelle Neugrüt an folgenden Tagen geschlossen:
19. März – Heiliger Josef
21. Mai - Auffahrt
11. Juni – Fronleichnam
15. August – Maria Himmelfahrt
08. September – Maria Geburt
08. Dezember – Maria Empfängnis
24. Dezember – Heilig Abend – ab Mittag geschlossen
26. Dezember – Stephanstag
31. Dezember – Silvester – ab Mittag geschlossen
Allfällige Änderungen und Ferienzeiten werden im Gemeindekanal rechtzeitig bekannt gegeben.
Deponie Altneugut
Auf der Deponie Altneugut darf nur eine Kleinmenge bis zu 1 m3 Mischabbruch endgelagert werden. Für die Entsorgung von Mischabbruch ohne Fremdstoffe wird eine Gebühr von CHF 36.00/m3 inkl. MwSt. erhoben. Für nicht verschmutztes Aushubmaterial wird eine Gebühr von CHF 18.50/m3 inkl. MwSt. erhoben.
Auf dem Kompostierplatz dürfen Grünabfälle aus dem Garten abgeladen werden. Es ist wichtig, dass die Grünabfälle rein und nicht «verseucht» sind (z.B. Kunststoffrückstände).
Auf dem Kompostierplatz darf der hochwertige Kompost für den Garten auch kostenlos mitgenommen werden.
Fragen und Auskünfte rund um die Entsorgung auf der Deponie Altneugut können direkt unter nachfolgenden Telefonnummern eingeholt werden:
+423 384 24 72
Öffnungszeiten Altneugut
4. März bis 1. Dezember
Montag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Samstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
Sonntag | geschlossen |
3. Dezember bis 2. März
Montag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Dienstag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | 13.00 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Freitag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Samstag | 13.00 – 16.00 Uhr |
Sonntag | geschlossen |
Sondermüll
Entrümpeln und giftlos glücklich werden.
Land und Gemeinden sind gemeinsam bemüht, die in Haushalten in Gebrauch stehenden umweltgefährdenden Stoffe wie zum Beispiel Reinigungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Farben und Lacke, die oft als Restposten anfallen, einer umweltgerechten Entsorgung zuzuführen.
Landesweit wird bereits die 53. Separatsammlung von Sonderabfällen aus Haushaltungen durchgeführt. Die bisherigen Sammlungen haben gezeigt, dass die Bevölkerung sehr bemüht ist, stark umweltbelastende Stoffe nicht einfach in den Hausmüll zu werfen.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um Sie auf die Aktion «Stopp den Giftzwerg» aufmerksam zu machen. Diese Aktion weist auf den sorgfältigen Umgang mit Chemikalien in Haus und Garten hin. Flyer liegen zur kostenlosen Mitnahme in den Gemeinden bereit oder können beim Amt für Umweltschutz bezogen werden.
Die Separatsammlung solcher Stoffe findet in Balzers wie folgt statt:
- Datum: wird im April 2021 bekannt gegeben
Zeit: 09.00 – 11.00 Uhr
Ort: Wertstoffsammelstelle Neugrüt
Abgegeben werden können Abbeizmittel, Autopflegemittel, Chemikalien aller Art, Desinfektionsmittel, Düngemittel, Farben und Lacke, Fotochemikalien, Frostschutzmittel, Imprägnierungsmittel, Klebstoffe, Laugen, Medikamente, Nitroverdünner, Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Rostschutzmittel, Säuren, Schmiermittel, Thermometer, Unterbodenschutz usw.
Die Abgabe dieser Sonderabfälle ist für Privathaushalte kostenlos. Die Entsorgung aus Industrie, Gewerbe und Handel ist nicht gestattet.
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Abwasserentsorgung
Bauen und Wohnen
Strassensignalisation
Das Amt für Bau und Infrastruktur ist für sämtliche Signale und Markierungen auf öffentlichen Strassen zuständig.
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Beglaubigungen
Terminvereinbarung
Seit dem 1. Juli 2015 können amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen, Buchauszügen, Abschriften und dergleichen bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden. In der Gemeinde Balzers hat der Gemeinderat
- Daniel Tribelhorn
Leiter Finanzen und Dienste
daniel.tribelhorn@balzers.li - Alexander Vogt
Stabsstelle Gemeindevorstehung
alexander.vogt@balzers.li
ermächtigt, Unterschriften beglaubigen zu dürfen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer der vorgenannten Personen, zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift.
Gebühren
- Beglaubigung einer Unterschrift CHF 10.00
- Beglaubigung von Abschriften (Kopie) pro Seite CHF 4.00
- Zusatzgebühr für Hausbesuche CHF 100.00
Benützung öffentliche Räume
Wichtige Informationen zur Benützung öffentlicher Objekte
Die Gemeinde bietet Räumlichkeiten, Plätze und Hallen für Veranstaltungen an. Falls Sie interessiert sind, bitten wir Sie, das entsprechende Gesuch auszufüllen. Das Gesuch wird dann von den Verantwortlichen innerhalb der Gemeindeverwaltung geprüft und der Veranstalter wird schriftlich darüber informiert, ob seinem Gesuch stattgegeben oder ob es abgelehnt wird.
Beachten Sie, dass das jeweils angeführte Reglement einen integrierenden Bestandteil Ihres Gesuchs darstellt.
Falls Sie planen einen Anlass mit Jugendlichen und Alkoholausschank durchzuführen, ist zusätzlich die Broschüre «Jugendschutz und Gewaltprävention» zu beachten. Die Seiten 10 und 11 dieser Broschüre müssen ausgefüllt und bei der Gemeinde Balzers eingereicht werden.
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Alter Pfarrhof
Altes Gemeindehaus
Burg Gutenberg
Gesuch – ApéroGesuch – BesichtigungGesuch – Besinnliche AnlässeGesuch – HochzeitenGesuch – Kulturelle Veranstaltung Innenhof Gesuch – Kulturelle Veranstaltung KapellentraktReglement
Vorhandene Infrastruktur im Kapellentrakt
Gemeindesaal
Grillplatz St. Katrinabrunna
Hallenbad
Kindergarten Iramali
Kindergarten Mariahilf
Lagerplatz Oberäckerle
Primarschule
Pumptrack
Schulhaus Gnetsch
Sportanlage Rheinau
Torkel
Turnhalle
Werkhof Neugrüt Mehrzweckraum
Wiese Alte Post
Einbürgerungen
Liechtensteinische Staatsangehörige
Falls Sie das Liechtensteiner Bürgerrecht besitzen und sich in der Gemeinde Balzers einbürgern lassen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wohnsitz seit 5 Jahren in der Gemeinde
Antrag Art. 18 - Vater oder Mutter sind Gemeindebürger
Antrag Art. 19
Bitte senden Sie das unterschrieben Formular an den Gemeinderat, 9496 Balzers.
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Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige die das Liechtensteinische Landesbürgerrecht erwerben möchten, wenden sich bitte an das Zivilstandsamt.
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Einwohnerkontrolle
Kontakt
Wir sind für Sie von Montag bis Freitag von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr im Dienst. Sie erreichen uns unter:
+423 388 05 05
Anmeldung des Wohnsitzes
Bei einem Zuzug in die Gemeinde Balzers bitten wir Sie, sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Anmeldegebühr (CHF 15.-)
- Pass oder ID
Ausländische Staatsangehörige die ihren Wohnsitz in Balzers anmelden, benötigen zusätzlich:
- bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde Liechtensteins: Ausländerausweis oder Pass
- bei Zuzug aus dem Ausland: Zusicherung für eine Bewilligung vom Ausländer- und Passamt und Pass
Ihr persönliches Kommen zur Einwohnerkontrolle der Gemeinde Balzers dient uns dazu, Sie persönlich kennen zu lernen und bringt Ihnen nützliche Informationen über Ihre neue Wohngemeinde, die Sie in schriftlicher Form ausgehändigt erhalten.
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Abmeldung des Wohnsitzes
Wegzug ins Ausland
Der Wegzug muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Zusätzlich muss die Abrechnung der Steuern vorgenommen werden. Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis mitbringen.
Wegzug innerhalb Liechtensteins
Sie müssen sich persönlich in der neuen Wohngemeinde anmelden. Aufgrund dieser Anmeldung werden wir benachrichtigt und veranlassen automatisch die Abmeldung in Balzers.
Adressänderungen
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde bitten wir Sie, sich beim Empfang innert 8 Tagen zu melden. Dies kann persönlich, telefonisch oder mit dem nachfolgenden Formular erfolgen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung per Post oder E-Mail. Die Ummeldung ist kostenlos.
Ausländische Staatsangehörige reichen den Ausländerausweis zusammen mit der Ummeldebestätigung dem Ausländer- und Passamt in Vaduz ein.
Wohnsitzbestätigungen
Liechtensteiner Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Balzers erhalten Ihre Wohnsitzbestätigung bei der Einwohnerkontrolle beim Empfang der Gemeinde Balzers. Um Ihre Wartezeit beim Empfang zu verkürzen, können Sie die Wohnsitzbestätigung online vorbestellen. Die Wohnsitzbestätigung ist am Schalter gegen Bezahlung von CHF 15.00 abzuholen.
Ausländische Staatsangehörige, die eine Wohnsitzbestätigung benötigen, wenden sich bitte beim Ausländer- und Passamt in Vaduz.
Lebensbestätigungen
Todesfall
Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen beim Pfarramt Balzers. Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde.
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Geburt
Sämtliche Informationen über die Registrierung und Meldung einer Geburt erhalten Sie beim Zivilstandsamt in Vaduz. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht nötig, da wir die Informationen direkt vom Zivilstandsamt erhalten.
Heirat
Für sämtliche Fragen rund um die Voraussetzungen, Formalitäten und Abläufe bei einer Heirat steht Ihnen das Zivilstandesamt in Vaduz zur Verfügung. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich, da wir die Daten direkt vom Zivilstandsamt erhalten.
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Offenlegung Personendaten
Die Bekanntgabe von Personendaten unterliegt der DSGVO und dem nationalen Datenschutzgesetz. Dabei werden strenge Vorgaben an die Bekanntgabe gestellt. Zur Anfrage von Personendaten stellen wir dieses Formular bereit.
Ihre Anfrage wird geprüft. Die Bearbeitung erfolgt durch die fachlich zuständige Stelle. Wir behalten uns vor, Ihre Anfrage je nach Rechtslage nicht oder nur teilweise zu beantworten. Sie erhalten auch in einem solchen Fall eine Rückmeldung. Für Werbung oder religiöse Zwecke dürfen keine Daten bekannt gegeben werden.
Unsere Antwort werden wir Ihnen wo notwendig mit verschlüsselter E-Mail zukommen lassen. Falls Ihr IT-System bereits mit Verschlüsselung arbeitet, bemerken Sie nichts davon. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie eine E-Mail erhalten mit dem Vermerk, dass Sie ein Passwort von uns bekommen. Dieses können wir Ihnen telefonisch oder via SMS bekannt geben. Bitte geben Sie uns deshalb Ihre (Mobile-) Nummer bekannt.
Alle Daten, die Sie in dieses Online-Formular eingeben, welches elektronisch übermittelt wird, werden nach Auswahl der Funktion «Senden» einschliesslich Datum und Uhrzeit des Einreichens auf den Systemen der Gemeinde Schaan dauerhaft gespeichert. Die in Online-Formularen eingegebenen Daten werden verschlüsselt (HTTPS) übertragen. Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und deren Abwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO durch uns verarbeitet. Die uns im Zuge der Kontaktaufnahme übermittelten Daten werden ausschliesslich zur Anfragebearbeitung verarbeitet. Diese Daten dienen ausschliesslich dem Zweck, der aus dem Online-Formular herausgeht, sowie zur Abklärung von technischen Problemen und zur Informationssicherheit; sie werden weder anderweitig ausgewertet noch mit anderen Daten verknüpft.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass die Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Sie dürfen ausschliesslich für den oben angegebenen oder einen durch Gesetz vorgesehenen Zweck verwendet werden. Bei einem erheblichen Aufwand für die Bekanntgabe stellen wir eine Gebühr in Rechnung. Darüber werden wir aber vorgängig mit Ihnen in Verbindung treten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Energie und Umwelt
Energiepolitische Ziele in Liechtenstein
Die Welt lebt, energetisch gesehen, auf grossem Fuss. Doch die Lage spitzt sich zu: Die fossilen Ressourcen schwinden, der Klimawandel durch CO2-Emissionen schreitet weiter fort, ein Ausstieg aus der Atomenergie aufgrund von Unfällen bei Kernkraftwerken ist absehbar. Es braucht ein Umdenken hin zu einer sicheren, nachhaltigen, umweltschonenden und bezahlbaren Energieversorgung.
Umwelt
Kaum eine Gemeinde Liechtensteins weist eine so grosse Vielfalt an besonderen Lebensräumen auf wie Balzers: Naturnah aufgebaute Wälder in unterschiedlicher Zusammensetzung, Feuchtgebiete mit klaren Quellen und artenreiche Magerwiesen an den unteren Hanglagen. Zudem sorgt ein warmer Südwind (Föhn) für ein mildes Klima. Ihm ist das gute Gedeihen von Wein und Mais zu verdanken.
Gemäss Gemeinderichtplan 2014 soll das Thema Natur und Landschaft in derselben Bearbeitungstiefe behandelt werden wie die Siedlung. Von besonderer Bedeutung sind u.a. die Elemente: Gewässer, Kiesbänke, Dämme, Entamoos, Neugrüt, ehemalige Auenwälder der Rheinau, Ausläufer des Fläscherberges, Allmeinden, Ellwiesen, Biederle, Runkeletsch, Senne, die Feuchtgebiete Junkerriet und Iradug, Rüfebereiche, Windschutzpflanzungen. Diese Räume tragen einzeln und im Zusammenwirken dazu bei, dass die Gemeinde Balzers in Bezug auf das Angebot an naturnahen Lebensräumen landesweit eine wichtige Stellung einnimmt. Sie sind von zentraler Bedeutung für die Funktionstüchtigkeit der Gesamtlandschaft als Lebensraum und übernehmen gleichzeitig eine wichtige Funktion unter dem Blickwinkel von Erholung, Freizeit und Landschaftserlebnisse für die Einwohner von Balzers.
Diesen hohen Wert gilt es zu erhalten – der Umwelt und Mitwelt zu Liebe und schlussendlich für unsere eigene Lebensqualität!
Förderung kulturelles Leben
Information Kulturförderung
Die Kulturförderung der Gemeinde Balzers soll dazu beitragen, dass sich die vielfältige und lebendige Kulturszene in Balzers erfolgreich in die Zukunft entwickelt.
Die Gemeinde Balzers hat das Ziel, die kulturellen Aktivitäten der ansässigen kulturschaffenden Vereine, Organisationen, Gruppen und Personen nachhaltig zu fördern.
Diese finden hier wichtige Dokumente zur Kulturförderung der Gemeinde Balzers.
Ausserdem betreibt die Gemeinde Balzers mit dem Alten Pfarrhof ein eigenes Kulturzentrum.
Fundbüro
Gegenstand gesucht oder gefunden?
Vermissen Sie einen Gegenstand oder haben Sie einen herrenlosen Gegenstand (Mobiltelefon, Schmuck, Uhren, Schlüssel usw.) in Balzers gefunden?
Sie haben etwas verloren?
Wir können Ihnen eventuell weiterhelfen. Rufen Sie uns an (+423 388 05 05). Vielleicht wurde Ihr verlorener Gegenstand bei uns abgegeben.
Sie haben etwas gefunden?
Bitte bringen Sie den gefundenen Gegenstand beim Empfang der Gemeinde Balzers vorbei und teilen Sie uns mit, wann und wo Sie den Gegenstand gefunden haben.
Gemeinderatsprotokolle
Jahr 2020
GR-Protokoll Nr. 14 vom 15. Januar 2020GR-Protokoll Nr. 15 vom 5. Februar 2020GR-Protokoll Nr. 16 vom 19. Februar 2020GR-Protokoll Nr. 17 vom 11. März 2020GR-Protokoll Nr. 18 vom 1. April 2020GR-Protokoll Nr. 19 vom 29. April 2020GR-Protokoll Nr. 20 vom 20. Mai 2020GR-Protokoll Nr. 21 vom 10. Juni 2020GR-Protokoll Nr. 22 vom 1. Juli 2020GR-Protokoll Nr. 23 vom 19. August 2020GR-Protokoll Nr. 24 vom 9. September 2020GR-Protokoll Nr. 25 vom 30. September 2020GR-Protokoll Nr. 26 vom 21. Oktober 2020GR-Protokoll Nr. 27 vom 4. November 2020GR-Protokoll Nr. 28 vom 25. November 2020GR-Protokoll Nr. 29 vom 16. Dezember 2020
Jahr 2019
GR-Protokoll Nr. 65 vom 16. Januar 2019GR-Protokoll Nr. 66 vom 6. Februar 2019GR-Protokoll Nr. 67 vom 27. Februar 2019GR-Protokoll Nr. 68 vom 20. März 2019GR-Protokoll Nr. 69 vom 17. April 2019GR-Protokoll Nr. 1 vom 2. Mai 2019GR-Protokoll Nr. 2 vom 8. Mai 2019GR-Protokoll Nr. 3 vom 22. Mai 2019GR-Protokoll Nr. 4 vom 5. Juni 2019GR-Protokoll Nr. 5 vom 19. Juni 2019GR-Protokoll Nr. 6 vom 3. Juli 2019GR-Protokoll Nr. 7 vom 21. August 2019GR-Protokoll Nr. 8 vom 11. September 2019GR-Protokoll Nr. 9 vom 2. Oktober 2019GR-Protokoll Nr. 10 vom 23. Oktober 2019GR-Protokoll Nr. 11 vom 6. November 2019GR-Protokoll Nr. 12 vom 27. November 2019GR-Protokoll Nr. 13 vom 18. Dezember 2019
Jahr 2018
GR-Protokoll Nr. 49 vom 17. Januar 2018GR-Protokoll Nr. 50 vom 7. Februar 2018GR-Protokoll Nr. 51 vom 28. Februar 2018GR-Protokoll Nr. 52 vom 21. März 2018GR-Protokoll Nr. 53 vom 18. April 2018GR-Protokoll Nr. 54 vom 2. Mai 2018GR-Protokoll Nr. 55 vom 23. Mai 2018GR-Protokoll Nr. 57 vom 4. Juli 2018GR-Protokoll Nr. 58 vom 22. August 2018GR-Protokoll Nr. 59 vom 12. September 2018GR-Protokoll Nr. 60 vom 3. Oktober 2018GR-Protokoll Nr. 61 vom 24. Oktober 2018GR-Protokoll Nr. 62 vom 7. November 2018GR-Protokoll Nr. 63 vom 28. November 2018GR-Protokoll Nr. 64 vom 19. Dezember 2018
Jahr 2017
GR-Protokoll Nr. 33 vom 18. Januar 2017GR-Protokoll Nr. 34 vom 8. Februar 2017GR-Protokoll Nr. 35 vom 1. März 2017GR-Protokoll Nr. 36 vom 22. März 2017GR-Protokoll Nr. 37 vom 12. April 2017GR-Protokoll Nr. 39 vom 24. Mai 2017GR-Protokoll Nr. 40 vom 21. Juni 2017GR-Protokoll Nr. 41 vom 5. Juli 2017GR-Protokoll Nr. 42 vom 9. August 2017GR-Protokoll Nr. 43 vom 23. August 2017GR-Protokoll Nr. 44 vom 13. September 2017GR-Protokoll Nr. 45 vom 4. Oktober 2017GR-Protokoll Nr. 46 vom 25. Oktober 2017GR-Protokoll Nr. 47 vom 29. November 2017GR-Protokoll Nr. 48 vom 13. Dezember 2017
Jahr 2016
GR-Protokoll Nr. 15 vom 20. Januar 2016GR-Protokoll Nr. 16 vom 3. Februar 2016GR-Protokoll Nr. 17 vom 24. Februar 2016GR-Protokoll Nr. 18 vom 9. März 2016GR-Protokoll Nr. 19 vom 23. März 2016GR-Protokoll Nr. 20 vom 13. April 2016GR-Protokoll Nr. 21 vom 27. April 2016GR-Protokoll Nr. 22 vom 11. Mai 2016GR-Protokoll Nr. 23 vom 1. Juni 2016GR-Protokoll Nr. 24 vom 15. Juni 2016GR-Protokoll Nr. 25 vom 29. Juni 2016GR-Protokoll Nr. 26 vom 17. August 2016GR-Protokoll Nr. 27 vom 7. September 2016GR-Protokoll Nr. 28 vom 28. September 2016GR-Protokoll Nr. 29 vom 19. Oktober 2016GR-Protokoll Nr. 30 vom 2. November 2016GR-Protokoll Nr. 31 vom 23. November 2016GR-Protokoll Nr. 32 vom 14. Dezember 2016
Jahr 2015
GR-Protokoll Nr. 80 vom 21. Januar 2015GR-Protokoll Nr. 81 vom 11. Februar 2015GR-Protokoll Nr. 81 Anhang vom 11. Februar 2015GR-Protokoll Nr. 82 vom 4. März 2015GR-Protokoll Nr. 83 vom 25. März 2015GR-Protokoll Nr. 84 vom 22. April 2015GR-Protokoll Nr. 1 vom 4. Mai 2015GR-Protokoll Nr. 2 vom 20. Mai 2015GR-Protokoll Nr. 3 vom 3. Juni 2015GR-Protokoll Nr. 4 vom 17. Juni 2015GR-Protokoll Nr. 5 vom 1. Juli 2015GR-Protokoll Nr. 6 vom 19. August 2015GR-Protokoll Nr. 6 Anhang vom 19. August 2015GR-Protokoll Nr. 7 vom 2. September 2015GR-Protokoll Nr. 8 vom 16. September 2015GR-Protokoll Nr. 9 vom 30. September 2015GR-Protokoll Nr. 10 vom 21. Oktober 2015GR-Protokoll Nr. 11 vom 4. November 2015GR-Protokoll Nr. 12 vom 18. November 2015GR-Protokoll Nr. 13 vom 2. Dezember 2015GR-Protokoll Nr. 14 vom 16. Dezember 2015
Jahr 2014
GR-Protokoll Nr. 62 vom 22. Januar 2014GR-Protokoll Nr. 63 vom 5. Februar 2014GR-Protokoll Nr. 64 vom 19. Februar 2014GR-Protokoll Nr. 65 vom 12. März 2014GR-Protokoll Nr. 66 vom 26. März 2014GR-Protokoll Nr. 67 vom 9. April 2014GR-Protokoll Nr. 68 vom 7. Mai 2014GR-Protokoll Nr. 69 vom 21. Mai 2014GR-Protokoll Nr. 70 vom 18. Juni 2014GR-Protokoll Nr. 71 vom 2. Juli 2014GR-Protokoll Nr. 72 vom 20. August 2014GR-Protokoll Nr. 73 vom 17. September 2014GR-Protokoll Nr. 74 vom 1. Oktober 2014GR-Protokoll Nr. 75 vom 22. Oktober 2014GR-Protokoll Nr. 76 vom 5. November 2014GR-Protokoll Nr. 77 vom 19. November 2014GR-Protokoll Nr. 78 vom 3. Dezember 2014GR-Protokoll Nr. 79 vom 17. Dezember 2014
Jahr 2013
GR-Protokoll Nr. 42 vom 16. Januar 2013GR-Protokoll Nr. 43 vom 30. Januar 2013GR-Protokoll Nr. 44 vom 27. Februar 2013GR-Protokoll Nr. 45 vom 13. März 2013GR-Protokoll Nr. 46 vom 27. März 2013GR-Protokoll Nr. 47 vom 24. April 2013GR-Protokoll Nr. 48 vom 8. Mai 2013GR-Protokoll Nr. 49 vom 22. Mai 2013GR-Protokoll Nr. 50 vom 5. Juni 2013GR-Protokoll Nr. 51 vom 19. Juni 2013GR-Protokoll Nr. 52 vom 3. Juli 2013GR-Protokoll Nr. 53 vom 21. August 2013GR-Protokoll Nr. 54 vom 4. September 2013GR-Protokoll Nr. 55 vom 18. September 2013GR-Protokoll Nr. 56 vom 2. Oktober 2013GR-Protokoll Nr. 57 vom 23. Oktober 2013GR-Protokoll Nr. 58 vom 6. November 2013GR-Protokoll Nr. 59 vom 20. November 2013GR-Protokoll Nr. 60 vom 4. Dezember 2013GR-Protokoll Nr. 61 vom 18. Dezember 2013
Jahr 2012
GR-Protokoll Nr. 21 vom 11. Januar 2012GR-Protokoll Nr. 22 vom 25. Januar 2012GR-Protokoll Nr. 23 vom 8. Februar 2012GR-Protokoll Nr. 24 vom 29. Februar 2012GR-Protokoll Nr. 25 vom 14. März 2012GR-Protokoll Nr. 26 vom 28. März 2012GR-Protokoll Nr. 27 vom 24. April 2012GR-Protokoll Nr. 28 vom 9. Mai 2012GR-Protokoll Nr. 29 vom 22. Mai 2012GR-Protokoll Nr. 30 vom 6. Juni 2012GR-Protokoll Nr. 31 vom 19. Juni 2012GR-Protokoll Nr. 32 vom 4. Juli 2012GR-Protokoll Nr. 33 vom 22. August 2012GR-Protokoll Nr. 34 vom 5. September 2012GR-Protokoll Nr. 35 vom 18. September 2012GR-Protokoll Nr. 36 vom 3. Oktober 2012GR-Protokoll Nr. 37 vom 23. Oktober 2012GR-Protokoll Nr. 38 vom 7. November 2012GR-Protokoll Nr. 39 vom 20. November 2012GR-Protokoll Nr. 40 vom 5. Dezember 2012GR-Protokoll Nr. 41 vom 18. Dezember 2012
Jahr 2011
GR-Protokoll Nr. 21 vom 23. Februar 2011GR-Protokoll Nr. 22 vom 9. März 2011GR-Protokoll Nr. 23 vom 23. März 2011GR-Protokoll Nr. 24 vom 6. April 2011GR-Protokoll Nr. 25 vom 19. April 2011GR-Protokoll Nr. 26 vom 4. Mai 2011GR-Protokoll Nr. 27 vom 17. Mai 2011GR-Protokoll Nr. 28 vom 1. Juni 2011GR-Protokoll Nr. 29 vom 15. Juni 2011GR-Protokoll Nr. 30 vom 29. Juni 2011GR-Protokoll Nr. 31 vom 17. August 2011GR-Protokoll Nr. 32 vom 31. August 2011GR-Protokoll Nr. 33 vom 6. September 2011GR-Protokoll Nr. 34 vom 14. September 2011GR-Protokoll Nr. 35 vom 28. September 2011GR-Protokoll Nr. 36 vom 18. Oktober 2011GR-Protokoll Nr. 37 vom 2. November 2011GR-Protokoll Nr. 38 vom 16. November 2011GR-Protokoll Nr. 39 vom 30. November 2011GR-Protokoll Nr. 40 vom 13. Dezember 2011
Geschäftsbericht
Öffentliche und private Veranstaltungen
Aufführungsbewilligung für Veranstaltungen
Alle öffentlichen Veranstaltungen, die behördliche Massnahmen (z.B. Sperrung von Strassen, Ordnungsdienst und dergleichen) oder Kontrollen technischer, gesundheits-, bau- oder fremdenpolizeilicher Art verlangen, bedürfen zu ihrer Durchführung einer Bewilligung der Regierungskanzlei.
Links
Öffentliche Sicherheit
Gemeindefeuerwehr Balzers
Die Freiwillige Feuerwehr Balzers wurde am 11. Juni 1922 gegründet. Das Feuerlöschgesetz von 1967 beauftragt die Gemeinden, unter der Aufsicht der Regierung das Feuerwehrwesen in den einzelnen Gemeinden zu organisieren und durch den Gemeinderat eine Feuerwehrkommission (Kommission Feuerwehr und Sicherheit) bestellen zu lassen.
Im Weiteren verlangt das Gesetz, dass jede Gemeinde eine Gemeindefeuerwehr organisieren muss. Es wurde aber auch die Möglichkeit gegeben, eine bestehende Freiwillige Feuerwehr als Gemeindefeuerwehr anzuerkennen. Damit wurde die Freiwillige Feuerwehr Balzers offiziell zur Gemeindefeuerwehr Balzers.
Die Feuerwehr hat die Aufgabe bei Brandausbrüchen Hilfe zu leisten. Ausserdem hilft die Feuerwehr bei Elementarereignissen wie Hochwasser, Verschüttungen, Erdbeben, Gebäudeeinstürzen, Explosionen, …
Gemäss Gesetz hat die Gemeinde die Aufgabe, die erforderliche Ausrüstung, Geräte und Gerätemagazine zu beschaffen und für den Unterhalt genügender Wasserbezugsorte (Hydranten) zu sorgen.
Seit 2011 ist die Gemeindefeuerwehr Balzers im Feuerwehrdepot Neugrüt untergebracht, zusammen mit den Samaritern, dem Werkhof und der Wertstoffsammelstelle.
Kontakte
- Notruf der Feuerwehr ist 118
- Vogt Timo (Feuerwehrkommandant)
+423 777 88 63 - Frick Marco (Feuerwehrkommandant-Stv.)
+41 78 600 95 57
Samariterverein Balzers
Den Samariterverein Balzers gibt es seit 1961. Die Mitglieder des Samaritervereins leisten für die Gemeinde folgende Einsätze:
- Sanitätsdienste
Sanitätsdienste an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen sowie bei landesweiten Anlässen. Die Grösse der Veranstaltung bestimmt, wie viele Samariter vor Ort anwesend sind. - Blutspendenaktion
Im August findet die jährliche Blutspendenaktion mit dem ÖRK Feldkirch im Gemeindesaal statt. - Krankenmobilien
Der Samariterverein unterhält ein grosses Angebot an Krankenmobilien, elektronische Krankenbetten, Rollstühle, Rollatoren, Krücken für Kinder und Erwachsene, WC-Sitzerhöhungen, Nachtstühle, Krankentische, Infusionsständer usw.
Kontakte
- Gerlinde Frick (Präsidentin)
+423 792 18 25 - Annemarie Eberle
+423 384 22 93 - Lydia Villamar
+423 792 25 60
Zivilschutzgruppe Balzers
Die Zivilschutzgruppe Balzers besteht seit 1985 und zählt 17 aktive Mitglieder. Die Leitung für die Zivilschutzgruppe Balzers hat der Gemeindepolizist. Aufgabe der Zivilschutzgruppe ist es durch fachmännisch durchgeführte Wartungen die Werterhaltung der Zivilschutzanlagen innerhalb der Gemeinde zu sichern. Zivilschutzanlagen in Balzers finden sich:
- An der Palduinstrasse
- Im Mälsnerdorf (Marvo)
- Im Schulhaus Iramali
- In der Höfleüberbauung (Tiefgarage)
Das Amt für Zivilschutz bildet die Zivilschützer in den verschiedenen Fachgebieten aus. Erstmals kam die Zivilschutzgruppe beim verheerenden Waldbrand auf der Luzisteig und später wieder beim Höflebrand zum Einsatz. Ihre Aufgabe bestand darin, die Feuerwehr zu unterstützen und den evakuierten Bewohnern im Gemeindesaal die notwendige Verpflegung und Zuwendung zukommen zu lassen.
Kontakte
- Robert Vogt (Leiter Zivilschutz)
+41 79 697 33 26
Öffentlicher Verkehr
SBB-Tageskarten
Der Preis pro Tageskarte beläuft sich ab 1. Januar 2013 auf CHF 40.00. Die Gebühr ist beim Bezug der Tageskarte beim Empfang in bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Annullation bis spätestens 7 Tage vor Reservationsdatum. Die «Tageskarte Gemeinde» darf nur an in der Gemeinde wohnhafte Einwohnerinnen und Einwohner abgegeben werden. Gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen der SBB.
Links
Subvention LIEmobil
Jahresabonnemente des LIEmobil die von Personen mit Wohnsitz in Balzers bezogen werden, werden mit folgenden Förderbeiträgen unterstützt:
Gemeindeabonnement
- CHF 40.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 25.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
2 Zonenabonnement
- CHF 60.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 45.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
Landesabonnement
- CHF 70.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 55.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
Alle Zonen
- CHF 80.00 für Erwachsenenabonnement
- CHF 60.00 für Jugend-/Seniorenabonnement
- CHF 160.00 für Familienabonnement
Schülerausweise werden von der Gemeinde nicht subventioniert.
Die Beiträge werden gegen Vorweisung des Originalabonnements (beim Familienabonnement die Stammkarte, beim SBB GA den Swiss Pass und die Rechnung oder Quittung) beim Empfang der Gemeindeverwaltung Balzers ausbezahlt.
Subvention GA-Abonnement
General-Abonnemente der SBB die von Personen mit Wohnsitz in Balzers bezogen werden, werden mit folgenden Förderbeiträgen unterstützt:
- CHF 80.00 für alle Jahresabonnementarten
Die Beiträge werden gegen Vorweisung des Originalabonnements (beim Familienabonnement die Stammkarte, beim SBB GA den Swiss Pass und die Rechnung oder Quittung) beim Empfang der Gemeindeverwaltung Balzers ausbezahlt.
Öffnungszeiten
Informationen über unsere Öffnungszeiten
Die Gemeinde Balzers bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Unten aufgeführt sind die Öffnungszeiten der einzelnen Dienstleistungsbereiche der Gemeinde Balzers. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, so melden Sie sich bitte beim Empfang der Gemeindeverwaltung, Telefon +423 388 05 05.
Gemeindeverwaltung
Montag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 – 11.30 Uhr, 13.30 – 17.00 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Telefon: +423 388 05 05
Alter Pfarrhof Balzers
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bleibt der Alte Pfarrhof bis Sonntag, 28. Februar 2021, geschlossen.
Reguläre Öffnungszeiten bei Ausstellungen:
Freitag | 16.00 – 19.00 Uhr |
Samstag | 14.00 – 18.00 Uhr |
Sonntag | 14.00 – 18.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung
Telefon: +423 384 01 40
Hallenbad
Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bleibt das Hallenbad Balzers bis
Sonntag, 28. Februar 2021, geschlossen.
Montag | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Dienstag | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Mittwoch | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Donnerstag | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Freitag | 11.45 – 21.00 Uhr, Kassaschluss 20.30 Uhr |
Samstag | 11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr |
Sonntag | 11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr |
Feiertage | 11.00 – 16.30 Uhr, Kassaschluss 16.00 Uhr |
Telefon: +423 384 10 79
Wertstoffsammelstelle Neugrüt (ganzjährig)
Montag | geschlossen |
Dienstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Samstag | 08.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr |
Sonntag | geschlossen |
Telefon: +41 79 224 00 17
Aushubdeponie/Kompostierplatz
März bis November
Montag | 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Mittwoch | 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Freitag | 7.30 – 12.00 Uhr, 13.00 – 17.30 Uhr |
Samstag | 8.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr |
Sonntag | geschlossen |
Dezember bis Februar
Montag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Dienstag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Mittwoch | 13.00 – 17.00 Uhr |
Donnerstag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Freitag | 13.00 – 17.00 Uhr |
Samstag | 13.00 – 16.00 Uhr |
Sonntag | geschlossen |
Öffnungszeiten Weihnacht/Neujahr
Die Aushubdeponie/Kompostierplatz sind von Donnerstag, 24. Dezember 2020 bis Sonntag, 10. Januar 2021 geschlossen.
An folgenden Tagen werden die Aushubdeponie und der Kompostierplatz geöffnet:
Samstag, 2. Januar 2021, 13.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 9. Januar 2021, 13.00 – 16.00 Uhr
Telefon: +423 384 24 72
Schul- und Gemeindebibliothek
Montag | 15.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 15.00 – 17.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 15.00 – 18.30 Uhr |
Freitag* | 15.00 – 17.30 Uhr |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
* Während der Schulferien ist die Bibliothek freitags von 17.00 – 18.30 Uhr geöffnet.
Telefon: +423 384 24 29
Jugendtreff Scharmotz
Der Jugendtreff Scharmotz bleibt aufgrund der momentanen Corona-Situation bis Sonntag, 28. Februar 2021, geschlossen!
Das Scharmotz-Team ist während den Öffnungszeiten telefonisch +423 793 94 04 / -423 793 94 03 und über WhatsApp zu erreichen.
Montag | geschlossen |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 16.00 – 20.00 Uhr |
Donnerstag |
16.00 – 20.00 Uhr |
Freitag |
16.00 – 20.00 Uhr |
Samstag |
14.00 – 18.00 Uhr |
Sonntag | geschlossen |
Genauere Informationen finden Sie unter: www.scharmotz.li.
Kontakte Jugendarbeiter
Alexandra Neyer
+423 793 94 04
Nils Vollmar
+423 793 94 03
Mütter- und Väterberatung
Jeweils donnerstags von 09.00 bis 11.00 Uhr.
Hausbesuche oder Beratung auf Voranmeldung nach telefonischer Vereinbarung.
Telefonberatung
Montag | 8.00 – 17.30 Uhr |
Dienstag | 8.00 – 17.30 Uhr |
Mittwoch | 8.00 – 17.30 Uhr |
Donnerstag | 8.00 – 17.30 Uhr |
Freitag | geschlossen |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Spezielle Öffnungszeiten siehe Homepage: www.roteskreuz.li.
Adresse: Jugendtreff Scharmotz, Heiligwies 24, 9496 Balzers
Telefon: +423 232 22 94
Pfarreisekretariat
Montag | 9.00 – 11.00 Uhr |
Dienstag | 9.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 9.00 – 11.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr |
Freitag | 9.00 – 11.00 Uhr |
Telefon: +423 384 12 18
Ortsbild
Publikationen
«9496» – Informationsmagazin der Gemeinde Balzers
Wohnen Sie ausserhalb der Gemeinde und möchten die gedruckte Version des Gemeindemagazins «9496» kostenlos abonnieren? Dann schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Adresse oder rufen Sie uns an:
Broschüren
Gemeinde Balzers: Balzers erleben (2019)Gemeinde Balzers: experience Balzers (2019)Brunhart, Arthur: Geschichte der Gemeinde Balzers (o.J.)Gemeinde Balzers: 50 Jahre Wasserwerk (2012)Gemeinde Balzers: Reservoir Balzers-Wäldle. Neubau (2014)Gemeinde Balzers: Neubau Werkhof Neugrüt (2011)Vogt, Alfred: St. Peter – ein kleines Gotteshaus (2006)Willi, Georg: Geologisches zu Balzers (2013)Museen und Kulturhäuser Liechtensteins (2015)
Ortspläne
Weiterführende Literatur zu Balzers
Balzner Neujahrsblätter Verzeichnis über veröffentlichtes Balzner Schrifttum und MusikpublikationenMayr, Ulrike; Vogt, Paul: Balzers, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online
Referendum
Allgemeine Informationen
Gegen nachfolgende Beschlüsse des Gemeinderats kann nach Art. 41 Gemeindegesetz (LGBl. 1996 Nr. 76) das Referendumsbegehren gestellt werden. Gemäss Kundmachung über die Berichtigung des Landesgesetzblatts 1996 Nr. 76 (LGBl. 1997 Nr. 67) sind Referendumsbegehren spätestens 14 Tage nach Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt einen Monat ab Kundmachung des Beschlusses.
26. November 2020
Voranschlag 2021Gemeindesteuerzuschlag für das Steuerjahr 2020Gasthof Engel – Kaufangebot der Liegenschaft Parzelle Nr. 1245
11. November 2020
Revision Zonenplan und Anpassung BauordnungGenehmigung Teilrevision Zonenplan Egg, Teilfläche Grundstrück Nr. 1652
2. April 2020
Finanzhilfe für Wirtschaft – Massnahmepaket der RegierungRealisierung eines Treffpunktes für Senioren und andere GesellschaftsgruppenErneuerung Schul-ICTWerkleitungs- und Strassenbau Schlossweg
27. November 2019
12. September 2019
4. Juli 2019
17. Juni 2019
6. März 2019
Reglemente und Richtlinien
Steuererklärung
Fristverlängerung
Die Abteilung Finanzen und Dienste weist Sie hiermit darauf hin, dass Sie bei der Eingabe der Steuererklärung mit einem Antrag um eine Fristverlängerung ansuchen können. Dieser Antrag begründet allerdings keine bewilligte Fristenstreckung. Der Entscheid der Abteilung Finanzen und Dienste wird Ihnen Ende April / Anfang Mai schriftlich zugestellt.
Ich beantrage hiermit eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2020. Dieser Antrag begründet keine bewilligte Fristerstreckung. Die Gemeindekasse Balzers wird Ihnen Ende April/ Anfang Mai einen schriftlichen Entscheid zukommen lassen.
Bedingungen/Informationen Fristverlängerung
Die Steuererklärung samt Beilagen ist innert der auf der Steuererklärung angegebenen Frist bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, müssen Sie bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde vor Ablauf der Frist mit begründetem schriftlichen Gesuch oder Internetformular eine Fristerstreckung beantragen.
Voraussetzung für eine Fristerstreckung von mehr als einem Monat ist die Vorauszahlung von 80% der Vorjahressteuer (Rechnung / Einzahlungsschein wird von der Gemeindesteuerkasse zugestellt). Die Abgabefrist kann höchstens um 5 Monate erstreckt werden.
Wer die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht innert der auf der Steuererklärung angegebenen bzw. von der Gemeindesteuerkasse erstreckten Frist einreicht, wird wegen Begehens einer Ordnungs- und Verfahrenswidrigkeit gebüsst und nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Gegen eine Ermessensveranlagung kann der Steuerpflichtige nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit Einsprache erheben.
1 Angaben auf Seite 1 der Steuererklärung
Todesfälle
Meldung eines Todesfalls
Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen beim Pfarramt Balzers (+423 384 12 18). Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde.
Vereine
Wahlen und Abstimmungen
Wahl- und Stimmunterlagen
Bei fehlenden oder verlorengegangenen Stimm- und Wahlunterlagen wenden Sie sich bitte an den Empfang/Einwohnerkontrolle:
+423 388 05 05
Jahr 2020
Gemeindeabstimmung «Dorfplatz» vom 22. November 2020
Gemeindebürgerabstimmung «Frau Noemi Verdiccia, Brüelweg 8, 9496 Balzers» vom 22. November 2020
Volksabstimmung «Doppelte Staatsbürgerschaft» vom 30. August 2020
Jahr 2019
Gemeindebürgerabstimmung «Frau Sejrija Rami, Wesle 13, Balzers» vom 24. November 2019
Gemeindebürgerabstimmung «Herr Shanija Rami, Wesle 13, Balzers» vom 24. November 2019
Volksabstimmung «Neubau Landesspital» vom 24. November 2019
Gemeindebürgerabstimmung «Frau Sonam Dolgar Yanangtsang, Iradug 52, Balzers» vom 8. Septmeber 2019
Gemeindewahl «Geschäftsprüfungskommission 2019-2013» vom 8. September 2019
Wasserversorgung - Trinkwasser
Anschluss an Wasserversorgung
Information zum Trinkwasser Wissenswertes über die Trinkwasserqualität in Balzers Infos zur Wasserversorgung in Balzers Wasserversorgung Reglement Wasserversorgung Reglement Anhang: TarifeWichtige Telefonnummern
Notrufnummern
- Allgemeiner Notruf
112 - Polizei
117 - Feuerwehr
118 - Sanitätsnotruf
144 - Spital Vaduz
+423 235 44 11
Scharmotz - Jugendarbeiter
- Nils Vollmar
+423 793 94 03
nils.vollmar@oja.li - Alex Neyer
+423 793 94 04
alexandra.neyer@oja.li