Gemeindevorstehung

Der Gemeinderat ist das Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. An seiner Spitze steht die Gemeindevorstehung, welche die Verwaltung leitet, für den Vollzug der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse sorgt und die Gemeindeanlagen und Bauwerke beaufsichtigt. 

Gemäss der Gemeindeordnung der Gemeinde Balzers hat die Gemeindevorstehung folgende Aufgaben:

  • leitet die Verwaltung und sorgt für den Vollzug der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse.
  • beaufsichtigt Gemeindeanlagen, Bauwerke und Strassen und hat für deren Instandhaltung besorgt zu sein.
  • sorgt für den Vollzug von Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises nach Massgabe der Gesetze und Weisung der staatlichen Behörden.
  • steht der Gemeindepolizei vor und sorgt für Ruhe, Sicherheit und Ordnung. Die Vorstehung trifft die dazu nötigen Anordnungen und verhängt aufgrund gesetzlicher oder ortspolizeilicher Vorschriften Bussen.
  • erlässt in dringlichen Fällen die erforderlichen Anordnungen und erstattet darüber dem Gemeinderat an der nächsten Sitzung Bericht.

 

 

Die Finanzkompetenz der Gemeindevorstehung liegt bei CHF 20'000.00, wobei sie ab CHF 10'000.00 eine Informationspflicht gegenüber dem Gemeinderat hat.

 

Direkt der Gemeindevorstehung unterstellt ist das Gemeindesekretariat und die Stabsstelle Gemeindevorstehung. Diese beiden Organe unterstützen die Vorstehung in ihren Aufgaben.

Stellvertretung

Die Gemeindevorstehung wird bei Verhinderung durch die Vizevorstehung vertreten. Wenn auch die Vizevorstehung nicht abkömmlich ist, so wird der Vorsteher durch das an Lebensjahren älteste Mitglied des Gemeinderates vertreten.

Ansprechperson

Gemeindevorstehung

Karl Malin

karl.malin@balzers.li

T +423 388 05 01

Alle Ansprechpersonen

Kontakt

Wünschen Sie das Gespräch mit der Vorstehung? Vereinbaren Sie einen Termin unter:

 

+423 388 05 00

Ort

Gemeindehaus

Fürstenstrasse 50

9496 Balzers