Gemeinderat

Der Gemeinderat ist das Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Der Gemeinderat besteht aus der Gemeindevorsteheung sowie 10 weiteren Mitgliedern und wird alle vier Jahre von der Gemeindeversammlung (Wahlberechtigte der Gemeinde Balzers gemäss Wahlliste) gewählt.

Gemeinderat

Matthias Eberle (FBP)

Vizevorsteher

Ressort: vom GR noch festzulegen

matthias.eberle@balzers.li

Gemeinderätin

Désirée Bürzle (VU)

Ressort: vom GR noch festzulegen

desiree.buerzle@balzers.li

Gemeinderätin

Petra Chesi-Schelbert (VU)

Ressort: vom GR noch festzulegen

petra.chesi@balzers.li

Gemeinderat

Norbert Foser (VU)

Ressort: vom GR noch festzulegen

norbert.foser@balzers.li

Gemeinderat

Christoph Frick (FBP)

Ressort: vom GR noch festzulegen

christoph.frick@balzers.li

Gemeinderat

Karl Frick (FBP)

Ressort: vom GR noch festzulegen

karl.frick@balzers.li

Gemeinderat

Arno Sprenger (VU)

Ressort: vom GR noch festzulegen

arno.sprenger@balzers.li

Gemeinderätin

Julia Strauss (FL)

Ressort: vom GR noch festzulegen

julia.strauss@balzers.li

Gemeinderat

Markus Tschugmell (FBP)

Ressort: vom GR noch festzulegen

markus.tschugmell@balzers.li

Gemeinderat

Richard Vogt (VU)

Ressort: vom GR noch festzulegen

richard.vogt@balzers.li

Nach der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat folgende Aufgaben:

  1. Der Gemeinderat ist zuständig für alle Aufgaben, die nicht einem anderen Gemeindeorgan übertragen sind.
  2. Zu den Aufgaben des Gemeinderates zählen insbesondere:
    1. Organisation der Verwaltung;
    2. Wahl von Kommissionen, sofern nicht die Gemeindeversammlung zuständig ist;
    3. Vorbereitung aller Geschäfte und die Antragstellung zuhanden der Gemeindeversammlung;
    4. Führung des Gemeindehaushaltes einschliesslich jenes von Gemeindeanstalten;
    5. Finanzplanung;
    6. Festlegung des Voranschlags und des Gemeindesteuerzuschlages sowie von Nachtrags-, Verpflichtungs- und Ergänzungskrediten;
    7. Genehmigung der Gemeinderechnung und Entlastung der Organe;
    8. Erlass von Bauordnung und Zonenplan;
    9. Festlegung von Auslagen und Einhebung von Umlagen;
    10. Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen;
    11. Beschlussfassung über den Abschluss von Verträgen;
    12. Erlass von Reglementen, soweit sie nicht der Gemeindeversammlung vorbehalten sind;
    13. Bestellung des Gemeindepersonals und Festlegung der Besoldung;
    14. Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an inländische Bewerber;
    15. Errichtung von Gemeindeanstalten;
    16. Beitritt oder Austritt aus Zweckverbänden