Wegzug

Wegzug aus der Gemeinde

Über einen Wegzug bitten wir Sie, das Front-Office innert 8 Tagen persönlich, telefonisch (+423/388 05 05) oder mit dem nachfolgenden Formular zu informieren.

Zu beachten beim Wegzug ins Ausland:

  • FL-Bürger müssen zusätzlich mit der Abteilung Finanzen und Dienste der Gemeinde Balzers Kontakt aufnehmen
    (Tel. +423/388 05 05), um die Abrechnung der Steuern zu klären.
  • Ausländische Staatsangehörige bitten wir persönlich bei der Gemeinde vorbei zu kommen, um die Abrechnung der Steuern vorzunehmen (Abteilung Finanzen und Dienste) und den Ausländerausweis abzugeben (Front-Office).

Wegzug aus der Gemeinde

Über einen Wegzug bitten wir Sie, das Front-Office innert 8 Tagen persönlich, telefonisch (+423/388 05 05) oder mit dem nachfolgenden Formular zu informieren.

Zu beachten beim Wegzug ins Ausland:

  • FL-Bürger müssen zusätzlich mit der Abteilung Finanzen und Dienste der Gemeinde Balzers Kontakt aufnehmen
    (Tel. +423/388 05 05), um die Abrechnung der Steuern zu klären.
  • Ausländische Staatsangehörige bitten wir persönlich bei der Gemeinde vorbei zu kommen, um die Abrechnung der Steuern vorzunehmen (Abteilung Finanzen und Dienste) und den Ausländerausweis abzugeben (Front-Office).

ABMELDEFORMULAR

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