Wegzug aus der Gemeinde
Über einen Wegzug bitten wir Sie, das Front-Office innert 8 Tagen persönlich, telefonisch (+423/388 05 05) oder mit dem nachfolgenden Formular zu informieren.
Zu beachten beim Wegzug ins Ausland:
- FL-Bürger müssen zusätzlich mit der Abteilung Finanzen und Dienste der Gemeinde Balzers Kontakt aufnehmen
(Tel. +423/388 05 05), um die Abrechnung der Steuern zu klären.
- Ausländische Staatsangehörige bitten wir persönlich bei der Gemeinde vorbei zu kommen, um die Abrechnung der Steuern vorzunehmen (Abteilung Finanzen und Dienste) und den Ausländerausweis abzugeben (Front-Office).
Wegzug aus der Gemeinde
Über einen Wegzug bitten wir Sie, das Front-Office innert 8 Tagen persönlich, telefonisch (+423/388 05 05) oder mit dem nachfolgenden Formular zu informieren.
Zu beachten beim Wegzug ins Ausland:
- FL-Bürger müssen zusätzlich mit der Abteilung Finanzen und Dienste der Gemeinde Balzers Kontakt aufnehmen
(Tel. +423/388 05 05), um die Abrechnung der Steuern zu klären.
- Ausländische Staatsangehörige bitten wir persönlich bei der Gemeinde vorbei zu kommen, um die Abrechnung der Steuern vorzunehmen (Abteilung Finanzen und Dienste) und den Ausländerausweis abzugeben (Front-Office).