22. April 2026 Information Gemeindeverwaltung

Ehe-Verkündigung

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Dieses Eheversprechen wird hiermit öffentlich verkündet. Einsprüche gegen den Abschluss der Ehe, welche sich auf Eheunfähigkeit der Brautleute oder auf ein gesetzliches Ehehindernis stützen (LGBl. 1974 Nr. 28), sind binnen vierzehn Tagen, vom Tage der gegenwärtigen Verkündung an gerechnet, beim Zivilstandsamt schriftlich anzubringen.