Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge kann das absolute Feuerverbot auf ein bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe herabgestuft werden.
Die in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge, die tieferen Temperaturen sowie die weiteren prognostizierten Niederschläge haben zu einer leichten Entspannung der Brandgefahr geführt. Deshalb kann das am 24. Juni erlassene absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf ein bedingtes Feuerverbot reduziert werden.
Das bedeutet, dass die Benutzung offizieller, befestigter Feuerstellen im Wald sowie in einem Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald wieder erlaubt ist. Bis zu weiteren Niederschlägen besteht jedoch weiterhin eine erhebliche Waldbrandgefahr. Das Entfachen von Feuer ausserhalb offizieller, befestigter Feuerstellen bleibt daher verboten.
Verhaltensempfehlungen
-Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
-Beim Grillieren festeingerichtete Feuerstellen verwenden.
-Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
-Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
-Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.
Im Falle eines Waldbrandes:
Melden Sie Waldbrände sofort über Telefon 118.
Feuer schnellstmöglich löschen
Amt für Bevölkerungsschutz, 22.10.2026