Ausschreibung zum Referendum:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06. Mai 2026 folgenden Beschluss gefasst:
Baurechtsvergabe über die Errichtung der Dienstbarkeit eines selbständigen und dauernden Baurechts für ein "Ärztehaus" (Geschäfts- / Wohnliegenschaft) auf dem Grundstück Nr. 1030, Balzers.
Beschluss (einstimmig)
Der Gemeinderat stimmt dem für die Parzelle Nr. 1030 vorliegenden Baurechtsvertrag, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Balzers, Fürstenstrasse 50, 9496 Balzers, als Grundeigentümerin und Baurechtsgeberin und der PFP Anstalt, c/o Werner Vogt, Alte Landstrasse, 9496 Balzers, zu.
Der Gemeinderat vergibt auf dem Grundstück Nr. 1030, im grundbücherlichen Ausmass von 975m2, für die Dauer von 60 Jahren ab Eintragung im Grundbuch, ein selbständiges Baurecht an die Baurechtsnehmerin zur Errichtung eines Ärztehauses.
Gemäss Art. 41, Abs.2, lit. G. des Gemeindegesetzes LGBI. 1996 N. 76 vom 20. März 1996 wird die Baurechtsvergabe zum Referendum ausgeschrieben. Bei berechtigtem Interesse, welches bei der Gemeindevorstehung anzumelden ist, kann eine Akteneinsicht gewährt werden.
Sobald der Gemeinderatsbeschluss rechtskräftig ist, werden der Gemeindevorsteher Karl Malin und der Vizevorsteher Matthias Eberle ermächtigt, den Baurechtsvertrag zu unterzeichnen.