ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE
Auf der Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Gemeinde Balzers hat der Gemeinderat Balzers folgende Änderung des Zonenplans per Zirkularbeschluss am 13. November 2025 genehmigt:
Teilrevision Zonenplanänderung
Die Erweiterung der Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungszone (IGDL) im Gebiet Donatsbündt betreffen die Grundstücke mit Balzner Parzellen Nr. 2267, 2268, 2269, 2270, 2271, 2272, 2273, 2274, 2275, 2276, 2277, 2278, 2279, 2356, 2357, 2358 und 2359.
In Anwendung von Art. 13 Abs. 1 des Baugesetzes (BauG) liegt der Zonenplan vom 17. November 2025 bis 16. Dezember 2025 während den Öffnungszeiten der Gemeindebauverwaltung (Mo. bis Do., 08.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr, sowie Fr., 08.00 – 13.30 Uhr) zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen die Teilrevision Zonenplanänderung sind schriftlich begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindevorstehung Balzers einzureichen.
Balzers, 17. November 2025
Karl Malin
Gemeindevorstehung Balzers