11. Dezember 2025 Amtliche Kundmachung

Ausschreibung zum Referendum

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Ausschreibung zum Referendum:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 10. Dezember 2025 folgenden Beschluss gefasst:

 

Baurechtsvertrag über die Errichtung der Dienstbarkeit eines selbständigen und dauernden Baurechts für ein „Ärztehaus“ (Geschäfts- / Wohnliegenschaft) auf Grundstück Nr. 1030, Balzers.

 

Beschuss (einstimmig)

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt sowie den Entwurf des Baurechtsvertrages abgeschlossen zwischen der Gemeinde Balzers, Fürstenstrasse 50, 9496 Balzers, als Grundeigentümerin und Baurechtsgeberin und der PFP Anstalt, c/o Werner Vogt, Alte Landstrasse 3, 9496 Balzers, als Baurechtsnehmerin zur Kenntnis.

 

Der Gemeinderat vergibt auf dem Grundstück Nr. 1030, im grundbücherlichen Ausmass von 975m2, für die Dauer von 60 Jahren ab Eintragung im Grundbuch, ein selbständiges Baurecht an die Baurechtsnehmerin zur Errichtung eines Ärztehauses.

 

Gemäss Art. 41, Abs.2, lit. G. des Gemeindegesetzes LGBI. 1996 N. 76 vom 20. März 1996 wird die Baurechtsvergabe zum Referendum ausgeschrieben.

 

Sobald der Gemeinderatsbeschluss rechtskräftig ist, werden der Gemeindevorsteher Karl Malin und der Vizevorsteher Matthias Eberle ermächtigt, die Details des Baurechtsvertrages zu finalisieren und den Baurechtsvertrag zu unterzeichnen.

 

 

Ausschreibung zum Referendum