Ausschreibung zum Referendum:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. Februar 2025 folgenden Beschluss gefasst:
Anpassung Bauordnung Art. 13 zum Neubeschluss Teilrevision Zonenplan – Abschnitt entlang der Rietstrasse und Neuen Churerstrasse Richtung St. Luzisteig – Erweiterung Gewerbe und Dienstleistungsanteil bis 100 % (angepasst)
Beschluss (einstimmig)
Der Gemeinderat beschliesst die Anpassung der Bauordnung Revision (Art. 13 Wohnzone A, B) vom 26. Februar 2025 hinsichtlich stärker und weniger stark befahrenden Strassenabschnitten, namentlich mit Verweis, dass in den speziell bezeichneten Gebieten «mässig störende Betriebe zulässig» sind.