12. August 2025 Amtliche Kundmachung

Teilrevision Bauordnung und Anpassung Art. 10 Kernzone

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Amtliche Kundmachung

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2024 folgenden Beschluss gefasst:

 

Teilrevision Bauordnung - Anpassung Art. 10 Kernzone K

 

Die Fürstliche Regierung hat am 6. Mai 2025 die Richtplananpassung 2024 - Gebiete mit Überbauungsplänen 1. und 2. Priorität - Entwicklungsgebiet Dorfzentrum mit Teilrevision Bauordnung Anpassung Art. 10 Kernzone, genehmigt.

 

Die Änderung des Gemeinderichtplans und der Bauordnung Art. 10 Kernzone werden hiermit öffentlich kundgemacht und treten in Kraft. 

 

Amtliche Kundmachung