Amtliche Kundmachung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 2. Oktober 2024 folgenden Beschluss gefasst:
Teilrevision Bauordnung - Anpassung Art. 10 Kernzone K
Die Fürstliche Regierung hat am 6. Mai 2025 die Richtplananpassung 2024 - Gebiete mit Überbauungsplänen 1. und 2. Priorität - Entwicklungsgebiet Dorfzentrum mit Teilrevision Bauordnung Anpassung Art. 10 Kernzone, genehmigt.
Die Änderung des Gemeinderichtplans und der Bauordnung Art. 10 Kernzone werden hiermit öffentlich kundgemacht und treten in Kraft.