Burg Gutenberg

Von weither sichtbar steht die Burg Gutenberg, das Wahrzeichen der Gemeinde Balzers, auf einem aus dem Rheintal aufragenden Felskopf. Die mittelalterliche Burg dürfte um 1200 entstanden sein. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gehörte sie den aus Graubünden stammenden Freiherren von Frauenberg. 1314 ging Gutenberg an die Herzöge von Österreich über und war dann während mehr als 500 Jahren unter dem Hause Habsburg in österreichischem Besitz. Nach 1750 war die Festungsanlage nicht mehr bewohnt, wurde dem Zerfall überlassen und verkam zum Steinbruch. Die Gemeinde Balzers kaufte 1824 die Burgruine Gutenberg samt den dazugehörigen Gütern. 30 Jahre später verkaufte sie die Ruine Gutenberg mit Burghügel an Fürstin Franziska von Liechtenstein. 1905 erwarb der Vaduzer Architekt, Bildhauer und Maler Egon Rheinberger die arg demolierte Anlage und baute sie in den Jahren 1905 bis 1910 zu ihrem heutigen Erscheinungsbild aus. Nach mehreren Besitzerwechseln gelangte die Burganlage 1979 durch Kauf in den Besitz des Landes Liechtenstein.

 

Allgemeine Öffnungszeiten

Die Vorburg ist das ganze Jahr frei zugänglich.

Die weiteren für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche der Burganlage stehen vom 1. Mai bis 31. Oktober für Anlässe zur Verfügung.

Die Burgkapelle mit Rosengarten ist in dieser Zeit jeweils sonntags von 10 bis 19 Uhr frei zugänglich.

 

Erreichbarkeit

Die Burg Gutenberg ist über den Fussweg ab dem Gemeindezentrum und über den Burgweg erreichbar. Besuchenden ist der Zugang grundsätzlich nur zu Fuss gestattet. Der Burgweg ist mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt; gestattet sind jedoch land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie Warenanlieferungen zur Burg. Fahrbewilligungen, auch für allfällige Personentransporte, sind bei der Gemeindepolizei Balzers einzuholen.

Situationsplan

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Balzers, Fürstenstrasse 50, FL-9496 Balzers
Tel. 423 388 05 05, E-Mail: , Homepage: www.balzers.li  

 

Angebote

Geführte Besichtigungen

 

Nach Voranmeldung bei der Gemeinde Balzers – mindestens 14 Tage im Voraus – bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Geführte Besichtigung ca. 1 Stunde
  • Geführte Besichtigung mit anschliessendem Aperitif maximal 3 Stunden
  • Die Organisation des Aperitifs liegt bei den Veranstalter/innen.

Gebühren:

  • Geführte Besichtigung: bis 30 Personen CHF 100.00
    Grössere Gruppen werden in kleinere Gruppen aufgeteilt und von entsprechend vielen Führungspersonen begleitet. Gebühren: Pro Führungsperson CHF 100.00
  • Für Schulklassen kostenlos
  • Sicherheitsdienst für ausserordentliches Bedienen der Alarmanlage laut Rechnung
  • Geführte Besichtigungen mit Aperitif, zusätzlich:
  • Benutzungsgebühr Kaplanei: CHF 150.00
  • 1 Betreuungsperson: CHF 20.00 pro Std.
  • Endreinigung: CHF 100.00

Gesuch für Besichtigung

Besichtigungsreglement

 

Fotoaufnahmen

Für Fotoaufnahmen im Burghof und im Rosengarten ausserhalb der allgemeinen Öffnungszeiten muss bei der Gemeinde Balzers – mindestens 14 Tage im Voraus – eine Bewilligung eingeholt werden.

 

Gebühren:

  • 1 Betreuungsperson: CHF 20.00 pro Std.
  • Sicherheitsdienst für ausserordentliches Bedienen der Alarmanlage laut Rechnung

Gesuch für Besichtigung

Besichtigungsreglement

  

Hochzeiten

Die Burgkapelle mit Rosengarten bietet einen unvergesslichen Rahmen für Hochzeitsfeierlichkeiten mit maximal 100 Gästen. Die Kaplanei und der Rosengarten stehen für einen anschliessenden Aperitif zur Verfügung, dessen Organisation bei den Veranstalter/innen liegt. In der Burgkapelle und in der Kaplanei stehen jeweils 40 Plätze zur Verfügung.

 
Hochzeiten können grundsätzlich nur nach Voranmeldung bei der Gemeinde Balzers durchgeführt werden. Für katholische Trauungen in der Burgkapelle muss die Erlaubnis beim Pfarramt Balzers (Gnetsch 23, +423 384 12 18) eingeholt werden.

Gebühren:

  • Benutzungsgebühr Burgkapelle: CHF 250.00
  • Benutzungsgebühr Kaplanei: CHF 150.00
  • Kaution: CHF 300.00
  • Betreuungspersonen: CHF 20.00 pro Pers./ pro Std.
  • Endreinigung: CHF 100.00
  • Sicherheitsdienst für ausserordentliches Bedienen der Alarmanlage: laut Rechnung
Gesuch für Hochzeit

Reglement zur Nutzung der Kapellenbauten mit Rosengarten für Hochzeiten und besinnliche Anlässe

Planbeilage zu Hochzeitsreglement

 

Besinnliche Anlässe

In der Burgkapelle mit Rosengarten sind auch besinnliche Anlässe nach Voranmeldung bei der Gemeinde Balzers – mindestens 14 Tage im Voraus – möglich. Unter besinnliche Anlässe werden Andachten, Meditationen und kleinere kulturelle Veranstaltungen (z.B. Konzerte) etc. verstanden. Für katholische Gottesdienste muss die Erlaubnis beim Pfarramt Balzers (Gnetsch 23, +423 384 12 18) eingeholt werden. Die Kaplanei und der Rosengarten stehen für eine allfällige Bewirtung zur Verfügung, deren Organisation bei den Veranstalter/innen liegt.

 

Gebühren:

  • Benutzungsgebühr Burgkapelle: kulturelle Anlässe: CHF 100.00
  • Andachten: kostenlos
  • Benutzungsgebühr Kaplanei: CHF 150.00
  • Kaution: CHF 300.00
  • Betreuungspersonen: CHF 20.00 pro Pers./ pro Std.
  • Endreinigung: CHF 100.00
  • Sicherheitsdienst für ausserordentliches Bedienen der Alarmanlage: laut Rechnung

Gesuch für besinnliche Anlässe

Reglement zur Nutzung der Kapellenbauten mit Rosengarten für Hochzeiten und besinnliche Anlässe

Planbeilage zu Hochzeitsreglement 

Kulturelle Veranstaltungen

Der Burghof mit seiner romantisch anmutenden Kulisse bietet für kulturelle Veranstaltungen eine einzigartige Atmosphäre. Seit über zehn Jahren finden im Sommer kulturelle Veranstaltungen statt. Es sei auf den Kultursommer des Vereins "Kultur-Treff Burg Gutenberg" hingewiesen  www.burg-gutenberg.li

 
Weitere Informationen für Veranstalter/innen, die einen öffentlichen, kulturellen Anlass im Burghof durchführen möchten, finden sich hier:

 

Gesuch für kulturelle Veranstaltung

Reglement zur Nutzung des Burghofs und der Vorburg für kulturelle Veranstaltungen

Planbeilage zu Reglement für kulturelle Veranstaltungen

 

Von weither sichtbar steht die Burg Gutenberg, das Wahrzeichen der Gemeinde Balzers, auf einem aus dem Rheintal aufragenden Felskopf. Die mittelalterliche Burg dürfte um 1200 entstanden sein. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts gehörte sie den aus Graubünden stammenden Freiherren von Frauenberg. 1314 ging Gutenberg an die Herzöge von Österreich über und war dann während mehr als 500 Jahren unter dem Hause Habsburg in österreichischem Besitz. Nach 1750 war die Festungsanlage nicht mehr bewohnt, wurde dem Zerfall überlassen und verkam zum Steinbruch. Die Gemeinde Balzers kaufte 1824 die Burgruine Gutenberg samt den dazugehörigen Gütern. 30 Jahre später verkaufte sie die Ruine Gutenberg mit Burghügel an Fürstin Franziska von Liechtenstein. 1905 erwarb der Vaduzer Architekt, Bildhauer und Maler Egon Rheinberger die arg demolierte Anlage und baute sie in den Jahren 1905 bis 1910 zu ihrem heutigen Erscheinungsbild aus. Nach mehreren Besitzerwechseln gelangte die Burganlage 1979 durch Kauf in den Besitz des Landes Liechtenstein.

 

Allgemeine Öffnungszeiten

Die Vorburg ist das ganze Jahr frei zugänglich.

Die weiteren für die Öffentlichkeit zugänglichen Bereiche der Burganlage stehen vom 1. Mai bis 31. Oktober für Anlässe zur Verfügung.

Die Burgkapelle mit Rosengarten ist in dieser Zeit jeweils sonntags von 10 bis 19 Uhr frei zugänglich.

 

Erreichbarkeit

Die Burg Gutenberg ist über den Fussweg ab dem Gemeindezentrum und über den Burgweg erreichbar. Besuchenden ist der Zugang grundsätzlich nur zu Fuss gestattet. Der Burgweg ist mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt; gestattet sind jedoch land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie Warenanlieferungen zur Burg. Fahrbewilligungen, auch für allfällige Personentransporte, sind bei der Gemeindepolizei Balzers einzuholen.

Situationsplan

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Balzers, Fürstenstrasse 50, FL-9496 Balzers
Tel. 423 388 05 05, E-Mail: , Homepage: www.balzers.li  

 

Angebote

Geführte Besichtigungen

 

Nach Voranmeldung bei der Gemeinde Balzers – mindestens 14 Tage im Voraus – bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Geführte Besichtigung ca. 1 Stunde
  • Geführte Besichtigung mit anschliessendem Aperitif maximal 3 Stunden
  • Die Organisation des Aperitifs liegt bei den Veranstalter/innen.

Gebühren:

  • Geführte Besichtigung: bis 30 Personen CHF 100.00
    Grössere Gruppen werden in kleinere Gruppen aufgeteilt und von entsprechend vielen Führungspersonen begleitet. Gebühren: Pro Führungsperson CHF 100.00
  • Für Schulklassen kostenlos
  • Sicherheitsdienst für ausserordentliches Bedienen der Alarmanlage laut Rechnung
  • Geführte Besichtigungen mit Aperitif, zusätzlich:
  • Benutzungsgebühr Kaplanei: CHF 150.00
  • 1 Betreuungsperson: CHF 20.00 pro Std.
  • Endreinigung: CHF 100.00

Gesuch für Besichtigung

Besichtigungsreglement

 

Fotoaufnahmen

Für Fotoaufnahmen im Burghof und im Rosengarten ausserhalb der allgemeinen Öffnungszeiten muss bei der Gemeinde Balzers – mindestens 14 Tage im Voraus – eine Bewilligung eingeholt werden.

 

Gebühren:

  • 1 Betreuungsperson: CHF 20.00 pro Std.
  • Sicherheitsdienst für ausserordentliches Bedienen der Alarmanlage laut Rechnung

Gesuch für Besichtigung

Besichtigungsreglement

  

Hochzeiten

Die Burgkapelle mit Rosengarten bietet einen unvergesslichen Rahmen für Hochzeitsfeierlichkeiten mit maximal 100 Gästen. Die Kaplanei und der Rosengarten stehen für einen anschliessenden Aperitif zur Verfügung, dessen Organisation bei den Veranstalter/innen liegt. In der Burgkapelle und in der Kaplanei stehen jeweils 40 Plätze zur Verfügung.

 
Hochzeiten können grundsätzlich nur nach Voranmeldung bei der Gemeinde Balzers durchgeführt werden. Für katholische Trauungen in der Burgkapelle muss die Erlaubnis beim Pfarramt Balzers (Gnetsch 23, +423 384 12 18) eingeholt werden.

Gebühren:

  • Benutzungsgebühr Burgkapelle: CHF 250.00
  • Benutzungsgebühr Kaplanei: CHF 150.00
  • Kaution: CHF 300.00
  • Betreuungspersonen: CHF 20.00 pro Pers./ pro Std.
  • Endreinigung: CHF 100.00
  • Sicherheitsdienst für ausserordentliches Bedienen der Alarmanlage: laut Rechnung
Gesuch für Hochzeit

Reglement zur Nutzung der Kapellenbauten mit Rosengarten für Hochzeiten und besinnliche Anlässe

Planbeilage zu Hochzeitsreglement

 

Besinnliche Anlässe

In der Burgkapelle mit Rosengarten sind auch besinnliche Anlässe nach Voranmeldung bei der Gemeinde Balzers – mindestens 14 Tage im Voraus – möglich. Unter besinnliche Anlässe werden Andachten, Meditationen und kleinere kulturelle Veranstaltungen (z.B. Konzerte) etc. verstanden. Für katholische Gottesdienste muss die Erlaubnis beim Pfarramt Balzers (Gnetsch 23, +423 384 12 18) eingeholt werden. Die Kaplanei und der Rosengarten stehen für eine allfällige Bewirtung zur Verfügung, deren Organisation bei den Veranstalter/innen liegt.

 

Gebühren:

  • Benutzungsgebühr Burgkapelle: kulturelle Anlässe: CHF 100.00
  • Andachten: kostenlos
  • Benutzungsgebühr Kaplanei: CHF 150.00
  • Kaution: CHF 300.00
  • Betreuungspersonen: CHF 20.00 pro Pers./ pro Std.
  • Endreinigung: CHF 100.00
  • Sicherheitsdienst für ausserordentliches Bedienen der Alarmanlage: laut Rechnung

Gesuch für besinnliche Anlässe

Reglement zur Nutzung der Kapellenbauten mit Rosengarten für Hochzeiten und besinnliche Anlässe

Planbeilage zu Hochzeitsreglement 

Kulturelle Veranstaltungen

Der Burghof mit seiner romantisch anmutenden Kulisse bietet für kulturelle Veranstaltungen eine einzigartige Atmosphäre. Seit über zehn Jahren finden im Sommer kulturelle Veranstaltungen statt. Es sei auf den Kultursommer des Vereins "Kultur-Treff Burg Gutenberg" hingewiesen  www.burg-gutenberg.li

 
Weitere Informationen für Veranstalter/innen, die einen öffentlichen, kulturellen Anlass im Burghof durchführen möchten, finden sich hier:

 

Gesuch für kulturelle Veranstaltung

Reglement zur Nutzung des Burghofs und der Vorburg für kulturelle Veranstaltungen

Planbeilage zu Reglement für kulturelle Veranstaltungen