Ausschreibung zum Referendum:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. November 2025 folgenden Beschluss gefasst:
Voranschlag 2026
(Details siehe Link am Ende des Beitrags)
Gegen vorgenannten Beschluss des Gemeinderats kann nach Art. 41 Gemeindegesetz (LGBl. 1996 Nr. 76) das Referendumsbegehren gestellt werden. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden (17.12.2025). Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt einen Monat ab Kundmachung des Beschlusses (05.01.2026).