2. Dezember 2025 Amtliche Kundmachung

Ausschreibung zum Referendum

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Ausschreibung zum Referendum:

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26. November 2025 folgenden Beschluss gefasst:

 

Gemeindesteuerzuschlag für das Steuerjahr 2025

 

Der Gemeindesteuerzuschlag auf die Vermögens- und Erwerbssteuern wird für das Jahr 2025 auf 150 % festgelegt.

 

Gegen vorgenannten Beschluss des Gemeinderats kann nach Art. 41 Ge­meindegesetz (LGBl. 1996 Nr. 76) das Referendumsbegehren gestellt werden. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung des Beschlusses beim Gemeindevorsteher anzumelden (17.12.2025). Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt einen Monat ab Kundmachung des Beschlusses (05.01.2026).

 

Der oben genannte Beschluss wurde am 2. Dezember 2025 kundgemacht. 

Gemeindeverwaltung Balzers

 

 

Ausschreibung zum Referendum