Aufhebung absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der erheblichen Niederschläge wird das seit dem 18. Juli bestehende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per sofort aufgehoben.
Es gilt jedoch weiterhin ein bedingtes Feuerverbot, das heisst, dass nur Feuer auf fest eingerichteten Feuerstellen jeweils mit der angebrachten Vorsicht toleriert wird.
Amt für Bevölkerungsschutz