Stimmungsbild
Home
Gemeinderat
Dienstleistung
Balzers erleben
Treffpunkt
Veranstaltungen
Öffnungszeiten
Front-Office
Einleitung
Team
Tageskarte SBB
Bedingungen
Anmeldung Wohnsitz
Abmeldung
Ummeldung
Geburt / Heirat / Todesfall
Einbürgerung
Fundbüro
Benützung öffentlicher Räume / Plätze
Publikationen
Bus-Abo LBA Rückerstattung
Wahl- / Stimmunterlagen
Wichtige Nummern
Finanzen / Steuern
Einleitung
Team
Gesuch Abgabeverlängerung Steuererklärung
Bauverwaltung
Einleitung
Team
Deponie / Wertstoffsammelstelle
Formulare/Links
Bauherreninformation
Fotogalerie Baufortschritt Neubau Werkhof Neugrüt
Gemeindesekretariat
Einleitung
Team
Gemeindepolizei
Einleitung
Gemeindepolizist
Schulwesen
Pfarrei
Einleitung
Trauung
Kranke und Betagte
Todesfall
Trauung
Kranke und Betagte
Todesfall
Taufen
Versöhnung - Beichten
Wasserversorgung
Einleitung
Team
Gemeindesaal
Einleitung
Team
Sportstätten
Bürgergenossenschaft
Fristverlängerung Abgabe Steuererklärung
Ich beantrage hiermit eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2011. Dieser Antrag begründet keine bewilligte Fristerstreckung. Die Gemeindekasse Balzers wird Ihnen einen schriftlichen Entscheid zukommen lassen.
¹
PEID-Nr.:*
Name:*
Vorname:*
Adresse:*
PLZ/Ort:*
Ihre Email:*
Telefon:*
Fristverlängerung:*
13.05.2012
13.09.2012
Begründung*
Ich erkläre mich mit den Bedingungen einverstanden
Hinweis:
WICHTIG: DURCH BESTÄTIGEN DER BEDINGUNGEN ERSCHEINT EIN BUTTON ZUM SENDEN IHRES ANTRAGES!
¹
Angaben auf Seite 1 der Steuererklärung neben Strichcode
Bedingungen / Informationen Fristverlängerung
Die Steuererklärung samt Beilagen ist innert der auf der Steuererklärung angegebenen Frist bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen, müssen Sie bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde
vor Ablauf der Frist mit begründetem schriftlichen Gesuch oder Internetformular
eine
Fristerstreckung beantragen.
Voraussetzung für eine Fristerstreckung von mehr als einem Monat ist die
Vorauszahlung von 80%
der Vorjahressteuer, bzw. bei Selbständigerwerbenden die Bezahlung der
provisorischen Steuerrechnung
(Rechnung / Einzahlungsschein wird von der Gemeindesteuerkasse zugestellt). Die Abgabefrist kann höchstens um 5 Monate erstreckt werden.
Wer die Steuererklärung oder die Beilagen trotz Mahnung nicht innert der auf der Steuererklärung angegebenen bzw. von der Gemeindesteuerkasse erstreckten Frist einreicht, wird wegen Begehens einer Ordnungs- und Verfahrenswidrigkeit gebüsst und nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Gegen eine
Ermessensveranlagung
kann der Steuerpflichtige nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit Einsprache erheben.
* Required
Der findige Balzner
Suchbegriffe:
Balzers gedruckt
Bauen in Balzers
Deponie
Leben in Balzers
Mit Zug und Bus
Veranstalten/Feiern
Wohnen in Balzers